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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#106 von Werner Arndt , 13.03.2021 12:08

Zitat
10.03.2021

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Pressemitteilung 11/21

OVG setzt Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug

Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit Beschluss vom 9.3.2021 den § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 6.3.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az. 2 B 58/21).

...

https://www.saarland.de/ovg/DE/instituti...n/pm_21_11.html



Zitat
2 B 58/21

OBERVERWALTUNGSGERICHT DES SAARLANDES

BESCHLUSS

...

Der § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 27. März 2020 in der Fassung vom 6. März 2021 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.

...

Gründe

...

Geht man davon aus, dass neben einer Minimierung von neuen Krankheits- und Todesfällen zentrales Ziel der ControlCOVID Strategie eine Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems ist, (21) so zeigen die Berichte des Gesundheitsministeriums zur „Auslastung der Kapazitäten der saarländischen Kliniken auf Grund von Erkrankungen v.a. durch das Coronavirus bzw. Covid-19“, dass die Situation weder bei den aktuell vorgehaltenen Betten zur Intensivbehandlung noch bei den Betten mit Beatmungsmöglichkeit derzeit ein Erreichen der Belastungsgrenze nahelegt, wobei in beiden Fällen die Nachfrage durch mit dem Corona Virus infizierten Patienten gleichbleibend zwischen 8 und 9 % liegt. Jedenfalls weist die vom RKI in dem vorgenannten Strategiepapier enthaltene „Toolbox“ bei der Bestimmung einzelner Risiken nach den Kriterien des individuellen Infektionsrisikos und des Anteils am Gesamtinfektionsgeschehen für das „Setting“ Einzelhandel jeweils lediglich die Einstufungen „niedrig“ aus. (22) Demgegenüber weist der Lagebericht des RKI (Stand 8.3.2021) einleitend in einer Zusammenfassung der aktuellen Lage darauf hin, dass die hohen bundesweiten Fallzahlen durch zumeist diffuse Geschehen mit zahlreichen Häufungen insbesondere in Haushalten, im beruflichen Umfeld und in Alten- und Pflegeheimen verursacht werden. (23)

Im Ergebnis spricht daher einiges dafür, dass die auch in ihrer Dauer zu bewertenden Eingriffe in die genannten Grundrechte der Antragstellerin vor dem Hintergrund der aktuellen „Corona-Lage“ im Saarland zumindest ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit unterliegen.

...

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Saarlouis, den 10. März 2021

https://www.saarland.de/ovg/DE/instituti...icationFile&v=2

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#107 von Werner Arndt , 14.03.2021 11:52

Zitat
13. März 2021

Die verdammte Mutante spurt nicht

Überraschenderweise führen Millionen unzuverlässiger Schnelltests [›››] zu einem Ansteigen der Fallzahlen. Offiziell schuld ist die Mutante, die viel ansteckender und "tödlicher" sein soll. Dumm ist dabei, daß die Zahl der Todesfälle zurückgeht (239 gegenüber 300 eine Woche zuvor). ...

Bei ihren Panik-Modellierungen sind sich die "Experten" nicht einig:

...

https://www.corodok.de/die-verdammte-mutante-spurt-nicht/



Zitat
... Rechtfertigen denn die neuen, gefährlicheren Mutationen nicht eine verstärkte Vorsicht?

Schrappe
: Die Bedrohlichkeit der Mutationen ist ja nichts weiter als Propaganda. Die Studien geben es nicht her. Man muss das natürlich weiter beobachten. Aber es sieht eher danach aus, dass dort, wo starke Mutationen sind, die Zahlen runter gehen. Viren verändern sich sowieso immer. Und auch die angeblich so ansteckende britische Variante hat sich bisher in der Praxis nicht zu einem großen Problem entwickelt.

Nur: Wenn man so weiter macht, wird immer wieder ein neues Argument kommen, warum man sich nicht vorwärts bewegen kann, sondern in Angststarre verharrt. Und das ist eine furchtbare Situation, in der sich die Gesellschaft befindet.

...

https://www.focus.de/gesundheit/news/med...d_12971235.html



Zitat
Mit Schnelltests zum Dauerlockdown? Wie sich mit "manipulierten Zahlen" die Kurve hochhalten lässt

Durch den seit Mitte Herbst 2020 verstärkten Einsatz von Antigenschnelltests zum Nachweis sogenannter Neuinfektionen lassen sich die Corona-Zahlen je nach Bedarf "hochfrisieren" und die Maßnahmen zur Viruseindämmung beliebig in die Länge ziehen. Das moniert der emeritierte Mathematik-Professor Hans-Jürgen Bandelt. Über die Mechanismen und Hintergründe hat RT DE mit ihm gesprochen.

...

https://de.rt.com/inland/113265-mit-schn...down-interview/



Ist der Inzidenzwert ein Betrugswert?

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#108 von Werner Arndt , 31.03.2021 16:45

Zitat
29.03.2021

Gerhart Strate fordert den "schwedischen Weg" für Hamburg

Der Jurist sieht im langen Lockdown den Todesstoß für den Mittelstand. Die Corona-Maßnahmen provozierten viele Insolvenzen.


...

Steigender Inzidenzwert: Folge von mehr durchgeführten Tests

Dass dieser Wert hauptsächlich von der Anzahl durchgeführter Tests abhängig ist, liegt auf der Hand. Pünktlich mit der Einführung der Schnell- und Selbsttests geschah, was zu erwarten war: Die Zahlen schossen in die Höhe. ...

Anfang März lagen die Zahlen bei rund 8000 täglich, mit leicht steigender Tendenz. Der steile Anstieg der Kurve begann am 9. März. Des Rätsels naheliegende Lösung: Am 6. März, als der Sieben-Tage-Schnitt noch bei 8290 lag, hatte der Verkauf von Selbsttests bei Aldi, Lidl und Co. begonnen.

Auf der Bundespressekonferenz am 18. März erklärte der Vizepräsident des RKI, Lars Schaade, der Anstieg der Zahlen erkläre sich nicht damit, dass mehr Schnelltests gemacht würden, und verwies auf die RKI-Homepage. Auf der liest sich das anders: Die steigenden Fallzahlen seien nicht „nur mit dem vermehrten Testaufkommen zu erklären“. Als Erläuterung seiner Behauptung versteht er offenbar die Bemerkung, die Virusvariante B 1.1.7 werde „bei drei Vierteln der untersuchten Personen nachgewiesen“.

"Statistische Spielchen als Grundlage der Panikmache"

Wie diese Zahl zustande kommt, ist unklar. Die Gesundheitsämter sollen lediglich fünf Prozent des Materials aus positiven PCR-Tests moleku"largenetisch untersuchen lassen. Die Auswahl der Proben soll nach dem Zufall erfolgen. Lassen sich diese fünf Prozent so hochrechnen, dass man als RKI davon sprechen kann, bei drei Vierteln aller untersuchten Personen sei die Virusvariante „nachgewiesen“? Das ist zu bezweifeln.

Man muss kein Mathematiker sein, um derartige statistische Spielchen als Grundlage der allgemeinen Panikmache abzulehnen. Nach wie vor sprechen wir über eine Krankheit, die in den meisten Fällen mit schwachen oder grippeähnlichen Symptomen einhergeht. Die Zahl der auf eine Corona-Infektion entfallenden Todesfälle geht zurzeit zurück.

Maßnahmen provozieren Insolvenz vieler Unternehmen

Dass Corona für Angehörige von Risikogruppen fatal sein kann, spricht eher dafür, älteren und chronisch kranken Menschen gezielte Schutzmaßnahmen anzubieten, statt die Grundrechte auszuhebeln und ziel- und planlos die mittelständische Wirtschaft und den kulturellen Betrieb eines ganzen Landes an die Wand zu fahren.

...

https://www.abendblatt.de/hamburg/articl...er-Hamburg.html

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#109 von Werner Arndt , 31.03.2021 17:06

Zitat
31. März 2021

Verwaltungsgericht Wien: Corona-Politik ohne Basis, PCR-Test ungeeignet

Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über eine Beschwerde der FPÖ gegen die ihrer Ansicht nach grob rechtswidrige Untersagung einer angemeldeten Kundgebung. Das Gericht zerriss in seinem Urteil die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen Anschobers falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.


Ein Urteil, auf das ganz Österreich, ja vielleicht die ganze Welt seit über einem Jahr gewartet hat. Endlich hat sich ein Gericht angesehen, auf welchen wackeligen Beinen die Corona-Politik beruht, welche eine gefährliche weltweite Pandemie behauptet. Erst vor kurzem stellte der renommierte Professor John Ioannidis fest, dass die Sterblichkeit an einer SARS-CoV-19 Infektion bei nur 0,15 Prozent liegt – und dabei genau bei jener der jährlichen Grippe. Während der angeblichen Pandemie scheinen in etwa so viele Menschen an Covid-19 erkrankt zu sein, wie sonst an der Grippe – während es angeblich weltweit keine oder kaum Grippefälle geben solle. Das gibt immer mehr Menschen zu denken.

Krankheitsdefinition völlig falsch

Das Wiener Verwaltungsgericht hat sich die Basis für die Hysteriepolitik der österreichischen Bundesregierung genau angesehen und festgestellt, dass alleine schon die Krankheitsdefinition des Gesundheitsministers Anschober völlig falsch und haltlos ist.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)
(Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021)

Würden wir in einer Demokratie leben, wäre dieses Urteil dazu geeignet, alles zu ändern. Sämtliche Maßnahmen müssten sofort aufgehoben werden, die gesamte Bundesregierung hätte zurückzutreten und wäre rechtlich für die sinnlose Vernichtung zahlloser Existenzen zu belangen. ...

Als Basis für den medizinischen Teil der Urteilsbegründung zog das Gericht folgende Grundlagen heran:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testinq (NAT) technoloqies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021

Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 7j(10), 2663-2666.)

Dr. Cary Mullis (Erfinder des PCR-Tests): „… dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“

Das Gericht stellt fest, dass alleine ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist (2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz1998, BGBI. I. Nr. 169/1998 idF BGBI. I Nr. 31/2021).

Auch die extreme Fehleranfälligkeit der Antigen-Tests wird erwähnt und kritisiert, dass sich die Corona-Kommission für aktuelle Analysen ausschließlich auf solche Antigen-Tests stützen würde. Alleine diese kleine Teil-Information ist eine politische Bombe.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte“ falsch.
(Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021)

...

https://report24.news/verwaltungsgericht...est-ungeeignet/



Zitat
31. März 2021

Sensations-Urteil in Österreich: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet

"Keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen"


Ein österreichisches Gericht kam zu dem Schluss, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Im konkreten Fall ging es um eine Klage der FPÖ. Ihr wurde Ende Januar eine Versammlung in Wien untersagt. Dagegen klagte die Partei vor dem Verwaltungsgericht Wien. Das gab ihr Recht. Die Richter übten massive Kritik an der Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung. „Aufgrund des Erkenntnisses steht fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen künftig keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf“, schreibt die Internetzeitung „Report 24“. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Wiens Gesundheitsamt, dessen Informationen die Grundlage für das Verbot der Versammlung durch die Polizei waren, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“ vorgelegt hat.

Das Gericht führt wörtlich aus: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ‚Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020, aus, so ist ein ‚bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ‚bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ‚Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

Dem Bericht zufolge kritisierte das Gericht auch die gesundheitspolitische Datenlage. Die Richter stellten fest, dass die Corona-Maßnahmen bis heute ohne jede Evidenz seien, was ihre Wirksamkeit angeht. In dem Gerichtsentscheid wird festgestellt, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprächen, wie „Report 24“ schreibt: „Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat.“

Das Urteil hat die Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2. Kritiker der Corona-Politik sprechen von einer „bahnbrechenden Entscheidung“, einem „Sensationsurteil“ und einer „schallenden Ohrfeige“. Der Richterspruch erteilt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage, welche auf dem PCR-Test beruht. Für Deutschland hat das Urteil juristisch natürlich keinerlei Bedeutung, aber politisch ist seine Sprengkraft enorm.

https://reitschuster.de/post/sensations-...ostik-geeignet/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#110 von Dörte Donker , 02.04.2021 11:20

Damit ist mit Meinungsfreiheit endgültig schluss.
Wir haben jetzt ein Zensurbehörde, die Mahnschreiben verschickt.
https://multipolar-magazin.de/artikel/neue-zensurbehorde

Zitat
Neue Zensurbehörde? Medienaufseher gehen gegen unabhängige Online-Medien vor
Nachdem private Plattformen wie die Google-Tochter Youtube zunehmend Kanäle sperren, die sich kritisch zur Corona-Politik der Regierenden äußern, gehen seit vergangener Woche mit den Landesmedienanstalten nun auch offizielle bundesdeutsche Behörden gegen kritische Medien vor. Dabei werden die Betroffenen unterschiedslos in einen Topf geworfen, der mit den Etiketten „rechts“ und „Verschwörungstheoretiker“ versehen ist. Die Aktion ist Berichten zufolge unter den Anstalten abgestimmt und kündigte sich bereits mit dem im Herbst 2020 verabschiedeten neuen Medienstaatsvertrag an. Der Vorgang wirft Fragen nach den Hintergründen und Interessen auf, ebenso danach, wie staatsfern die Landesmedienanstalten tatsächlich sind.

TILO GRÄSER, 22. Februar 2021, 9 Kommentare
Hinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.

Am 16. Februar berichtete der Deutschlandfunk (DLF): „Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor“. Demnach werfen die Medienanstalten in Schreiben an 13 Online-Medien diesen vor, gegen journalistische Regeln verstoßen zu haben. Den Betroffenen würden Sanktionen drohen, heißt es. Neben AfD-nahen Medien und Kanälen geriet dem Bericht zufolge auch das reichweitenstarke Online-Portal KenFM ins Visier der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Laut DLF geht es dabei „um den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten wurden und gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde“.

Die Landesmedienanstalten in Berlin/Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein haben dem Sender zufolge 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien versandt. Dem DLF gegenüber erklärte Tobias Schmid von der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, es gehe nicht um die Frage, „ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt“. Es werde dagegen „schwerpunktmäßig“ überprüft, „ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich“....
Zweifelhafte Medienkompetenz
Gegenüber KenFM beruft sich die MABB auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in sogenannten Telemedien gemäß Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags (MStV). Dort heißt es, Nachrichten seien „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“.

Von der MABB werden nun vier Beiträge aus der KenFM-Rubrik „Tagesdosis“ genannt, die Textpassagen enthielten, für die es keine ordentliche Quellenangabe gebe. Darunter ist der Text „Die Impfaktion“ von Wolfgang Wodarg, den das Portal von Multipolar übernommen hatte und der unter anderem Titel auch im Onlinemagazin Rubikon erschienen war.

Im MABB-Schreiben an Ken Jebsen, den Betreiber von KenFM, zitiert die Behörde die fragliche Passage aus Wodargs kritischem Text, versehen mit dem Hinweis, „in einigen Passagen“ sei „möglicherweise gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“ worden. Folgender Absatz von Wodarg erregte Anstoß:

„Aber die Politik schert sich derzeit nicht um evidenzbasierte Medizin und die Nationalen Ethikräte und Impfkommissionen fragen offenbar gar nicht mehr nach der Indikation von Maßnahmen, sondern streiten sich um Priorisierung, nach dem Motto: Wer kommt zuerst in den Genuss der neuen 'Impfstoffe' und wer muss leider warten. Die sogenannte Covid-19-Schutzimpfung kann die schädlichste dieser Maßnahmen werden. Sie ist bereits aus unseren Beiträgen und Steuern finanziert und ist in Wirklichkeit eine flächendeckende Riesenbeobachtungsstudie mit neuartigen gentechnischen Manipulationen unserer Immunsysteme.“....




https://multipolar-magazin.de/artikel/neue-zensurbehorde

Zitat
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt
Die Verantwortlichen der Landesmedienanstalt haben dabei anscheinend den Art. 5 des Grundgesetzes aus den Augen verloren, in dem es gleich zu Beginn heißt:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“...Wie in den schlimmsten Zeiten der Berufsverbote werden Corona-Verharmloser und Quertreiber mit Hilfe staatlicher Behörden (Verfassungsschutz) überwacht und schikaniert, von den Medien zu Rechtsextremisten gestempelt und weitgehend aus dem normierten gesellschaftlichen Diskurs gedrängt.



https://snanews.de/20210219/landesmedien...rde-962844.html


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zuletzt bearbeitet 02.04.2021 | Top

RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#111 von Werner Arndt , 03.04.2021 12:29

Zitat
01.04.2021

Zur Einordnung:

An "normalen" Wintertagen der letzten Winter hat die Kinderklinik Dortmund jeden Tag 20-40 Kinder (600-800/Monat) aufgenommen.

Die ... zitierten RKI Zahlen geben jetzt 123 Einweisungen in Deutschland in 1 Woche an.

(Prof. Dr. D. T. Schneider, Direktor Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Dortmund)
https://twitter.com/ProfDTSchneider/stat...718480007479307

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#112 von Werner Arndt , 08.04.2021 18:28

Zitat
07.04.2021

NIEDERLAGE VOR GERICHT

Hannover hebt Ausgangssperre auf – Keine Belege für Kontaktverstöße

Ausgangssperre als „Ultima Ratio“: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zweifelt an der Maßnahme im Kampf gegen Corona. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung nicht aus. Die Region Hannover reagierte sofort.

as niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erhebliche Zweifel an dem Mittel der Ausgangssperre im Kampf gegen Corona geäußert. Das OVG bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist.

Die Region Hannover wendete sich gegen diese Entscheidung mit einem Einwand – die das OVG Lüneburg nun im Eilverfahren zurückwies. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.

Die Region Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auf.

...

„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart weitreichenden Maßnahme nicht aus“, heißt es weiter. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein „diffuses Infektionsgeschehen“ ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären, begründete der 13. Senat.

Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe, so die Richter, die begründete Erwartung nach „weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege.“ Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht lasse sich nicht mehr rechtfertigen. Das Urteil ist in dieser Deutlichkeit ein Novum; bisher hatten auch Bund und Länder in der Begründung ihrer Maßnahmen auch immer wieder auf ein „diffuses Infektionsgeschehen“ verweisen können.

https://www.welt.de/politik/deutschland/...chluss-auf.html



Zitat
07.04.2021

Weitere Beschwerden eingegangen

OVG-Urteil zu Ausgangssperren entwickelt Signalwirkung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat erhebliche Zweifel am Mittel der Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie in der Region Hannover geäußert. Das Urteil entwickelt eine Signalwirkung.


Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Ausgangssperre in Hannover könnte Signalwirkung haben. Am Tag nach der Entscheidung, wonach die Ausgangsbeschränkung keine notwendige Schutzmaßnahme sei, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, ging beim OVG die nächste Beschwerde aus dem Landkreis Celle ein.

Dort hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom Dienstag den Eilantrag gegen die Ausgangssperre abgelehnt. Und aus der Stadt Osnabrück wurde eine Beschwerde gegen den ähnlichen erstinstanzlichen Beschluss angekündigt, wie eine OVG-Sprecherin am Mittwoch bestätigte.

...

https://www.weser-kurier.de/region/niede...id,1968680.html

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#113 von Werner Arndt , 08.04.2021 18:34

Zitat von Yavuz Özoguz im Beitrag Betrachtungen zur Maskenpflicht
Ich weiß nicht, wofür heutige Verantwortungsträger in den Geschichtsbüchern angeklagt werden; ganz sicher für Freiheitsberaubung, Antasten der Würde des Menschen, Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, Berufsverbote, Raub der Religionsfreiheit, Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Missbrauch der Öffentlich-Rechtlichen für Staatspropaganda, Zwangstrennung von Familien, Schulverbote, Verhinderung der Versammlungsfreiheit, Verbote von Vereinsaktivitäten, Verhinderung der Freizügigkeit im Bundesgebiet, Verbot der Reisefreiheit usw. usf. Kurz zusammengefasst haben heute Politiker von Bund und Ländern fast alle 19 Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt. Nicht einmal den Artikel 19 (2) wird berücksichtigt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Zu allen Schwerstverbrechen, die Geschichtsbücher den heutigen Verantwortungsträgern wohl anlasten werden, wird ab kommenden Montag auch noch das vergleichsweise harmlose Delikt der Nötigung hinzukommen, mit dem nahezu die gesamte Bevölkerung Deutschlands dazu genötigt wird, in vielen lebensnotwendigen Bereichen einen sogenannten Mundschutz zu tragen. Dabei steht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schutz des Mundes an letzter Stelle der Intentionen. Es wirkt vielmehr wie eine Gehorsamkeitsübung; eine Art Experiment, um zu durchleuchten, wie viele willfährige Bürger Deutschlands mit solchen Maßnahmen kontrolliert werden können und wie bereitwillig eine völlig verunsicherte und verängstigte Bevölkerung mitspielt, selbst wenn die Maßnahme sinnlos oder kontraproduktiv ist.




"Ich gebe hier und heute ein Versprechen. Ich werde ein Aufklärungszentrum einrichten, dessen Aufgabe es sein wird: Jeden Einzelnen, der an den Maßnahmen beteiligt und dadurch für die daraus entstandenen Schäden verantwortlich ist, jeden Politiker, Richter, Polizisten, Arzt, wissenschaftlichen Berater und Lobbyisten suchen, mit den Taten und Opfern konfrontieren und vor ein unabhängiges Gericht stellen."


Zitat
... Darüber hinaus gibt es keinen Beleg dafür, dass auch nur ein einziges Leben durch Einsperren, Maskentragen, Isolation und Schulverbote gerettet worden wäre - nur im Nachhinein sich jedes Mal als falsch erwiesene Modellierungen. Es gibt aber zuhauf Beweise und Belege, dass die getroffenen Maßnahmen Leid und Tod verursacht haben. ...

Das bewusste Erzeugen von menschlichem Leid oder Inkaufnahme von tausenden Todesfällen ist kein Recht und kann auch nicht mit einer solchen Gefahr gerechtfertigt werden. Meine Berufsordnung verpflichtet mich, meine Mandanten vor staatlichem Machtmissbrauch zu schützen. Die Ethik verpflichtet mich, dieses Gebot auf alle Menschen auszudehnen. Mein Appell heute hier an alle Parlamentarier, Minister, Richter und Behördenmitarbeiter: Beenden Sie den Lockdown jetzt!

Es ist nie zu spät umzukehren - auch wenn Sie glauben, dass jeder Tote, jedes misshandelte Kind, jede vernichtete Existenz mehr durch die von Ihnen angeordnete, umgesetzte oder gerechtfertigte Maßnahme nur ein statistischer Wert ist, handelt es sich bei jedem davon um einen Menschen.

Bei jedem dieser Menschen erzeugen Sie gerade Leid. Dieses Leid, was Sie erzeugen, werden Sie vor dem Strafgericht von den Zeugen in Wort und Bild erfahren und ertragen müssen. Es wird bei der Strafzumessung eine Rolle spielen und Sie werden Ihr ganzes Leben damit zurechtkommen müssen, das größte menschliche Fiasko, das es im Namen der Gesundheit je gegeben hat, angerichtet zu haben.

Ich gebe hier und heute ein Versprechen. Ich werde ein Aufklärungszentrum einrichten, dessen Aufgabe es sein wird: Jeden Einzelnen, der an den Maßnahmen beteiligt und dadurch für die daraus entstandenen Schäden verantwortlich ist, jeden Politiker, Richter, Polizisten, Arzt, wissenschaftlichen Berater und Lobbyisten suchen, mit den Taten und Opfern konfrontieren und vor ein unabhängiges Gericht stellen.

(Rechtsanwalt Ralf Ludwig, 03.04.2021)
im Video ab 23:20
https://kenfm.de/kenfm-am-set-03-04-2021...nstatter-wasen/



Zitat
Das Regime wird fallen: Sich nicht am Feldzug gegen die Menschen zu beteiligen, ist auch eine Frage des eigenen Schutzes. Die Verbrechen des Merkel-Staates werden von Beginn an aufgezeichnet und an mehreren Orten archiviert. Eine Aufarbeitung wird kommen und Strafverfolgung stattfinden.

Es ist Zeit, im demokratischen Frühling gemeinsam weiter voranzugehen — für das Grundgesetz und unsere demokratische Neuverständigung.

(aus dem Rundbrief 263 der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, 07.04.2021)

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#114 von Werner Arndt , 11.04.2021 19:52

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

Zitat
10. April 2021

Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

... Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen.

... Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du am Ende zum Download.

... Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Der Richter führt aus: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…“

Der Richter stellt fest: „Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, können sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Grund: Sie verstoßen gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 20, 28 Grundgesetz).

„Nach diesem auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, denn mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV- 2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.”, so der Richter.

Er stellt klar: „Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”


1. Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte

... Zusammenfassend stellt das Gericht fest: „Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen.

Im Gegenteil besteht eher die Möglichkeit, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand-Gesichtskontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder Mit-Menschen damit in Kontakt zu bringen. Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko senken kann. Dies gilt für Menschen aller Altersgruppen, also auch für Kinder und Jugendliche.” ...

Der Richter stellt fest: „Hinzu kommt, dass das erreichbare Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch das Maskentragen an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Dementsprechend ist die absolute Risikoreduktion so gering, dass eine Pandemie damit nicht in relevanter Weise bekämpft werden kann… Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehen nach den Ausführungen des Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. Diesem geringen Nutzen stehen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen in Bezug auf das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern entgegen, unter denen zahlreiche Kinder leiden müssten, um eine einzige Ansteckung zu verhindern. Diese legt der Gutachter unter anderem anhand des in der Fachzeitschrift Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlichten Nebenwirkungsregisters eingehend dar.”


2. Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens

... Festzuhalten bleibt, dass der verwendete PCR-Test ebenso wie die Antigen-Schnelltests, wie gutachterlich nachgewiesen, prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 geeignet sind. Dazu kommen die beschriebenen und andere im Gutachten aufgeführte Fehlerquellen mit gravierenden Auswirkungen, so dass eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 in Thüringen (und bundesweit) nicht ansatzweise vorhanden ist.

Ohnehin wird der Begriff der „Inzidenz“ vom Landesverordnungsgeber fehlgebraucht. Denn „Inzidenz“ meint eigentlich das Auftreten von Neuerkrankungen in einer (immer wieder getesteten und ggfls. ärztlich untersuchten) definierten Personengruppe in einem definierten Zeitraum, vgl. Nr. 11 der rechtlichen Hinweise des Gerichts. Tatsächlich aber werden undefinierte Personengruppen in undefinierten Zeiträumen getestet, so dass es sich beidem, was als „Inzidenz“ ausgegeben wird, lediglich um schlichte Melderaten handelt.

...

5. Ergebnis

Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.

Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.

Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”

Abschliessend merkt der Richter an: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”

https://corona-blog.net/2021/04/10/geric...-fuer-schueler/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#115 von Werner Arndt , 14.04.2021 12:30

Zitat
13. April 2021

Es geht weiter: Schon wieder kippt ein Gericht Maskenpflicht an Schulen

Jetzt im bayerischen Weilheim


Vergangene Woche hat das Amtsgericht im thüringischen Weimar gegen die Maskenpflicht an Schulen entschieden. Nun entschied auch das Amtsgericht im bayerischen Weilheim ähnlich: „Die Schulleitung der Realschule in S., bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Gerichts laut TE. Parallel kippte das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Ausgangssperre im Märkischen Kreis. Das Gericht in Arnsberg verwies auf die unklare Studienlage.

Wie zuvor schon der Richter in Weimar hatte auch das Gericht in der oberbayerischen Kleinstadt die Meinung von Sachverständigen eingeholt und sich unter anderem auf den Regensburger Psychologie-Professor Christof Kuhbandner verlassen. Nach dessen Ansicht kann „von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen.“ Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung auf die Ansicht Kuhbandners, wonach „68 Prozent der Kinder“ über „Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen“. Zudem drohe ein „Maskenmund“, der unter anderem zu Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen führen könne. Auch für die Entwicklung der Kinder bestünden demnach Gefahren durch Störung der nonverbalen Kommunikation.

Neben Kuhbandner stützt sich das bayerische Gericht ebenso wie das in Thüringen auf Prof. Dr. med. Ines Kappstein. Die macht geltend, es gebe keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Die Schlussfolgerung des Gerichts: „Die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist daher verfassungswidrig und damit nichtig.“ Dieser Paragraf regelt, dass auf dem Schulgelände Maskenpflicht herrscht.

Die einstweilige Verfügung gilt zunächst nur für die Kläger. Allerdings macht das Gericht deutlich: „Es muss jedoch allen, die den Beschluss und insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner kennen, klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift. (…) Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betroffenen Kindes zur Folge hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen.“

...

https://reitschuster.de/post/es-geht-wei...cht-an-schulen/



Betrachtungen zur Maskenpflicht

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#116 von Werner Arndt , 23.04.2021 10:58

Zitat
21.04.2021

Das Lockdown-Paradigma bricht in den USA zusammen: Texas 6 Wochen ohne Einschränkungen, Fälle und Todesfälle im gleichen Zeitraum dramatisch zurückgegangen

Das Lockdown-Paradigma bricht in den USA zusammen: Lockdowns funktionieren nicht als Mittel gegen COVID-19

... Der einstige Held des Lockdowns, New Yorks Gouverneur Andrew Cuomo, hat seine Unterstützung von 71% auf 38% sinken sehen, zusammen mit immer mehr Forderungen, dass er zurücktritt. Inzwischen haben Umfragen begonnen, Floridas Gouverneur und Lockdown Gegner Ron DeSantis für den Einfluss über die GOP in der Zukunft zu begünstigen. Diese bemerkenswerte Wendung in den Geschicken ist auf die dämmernde Erkenntnis, dass die Lockdowns eine katastrophale Politik darstellen. DeSantis und seine Mitstreiterin, die Anti-Lockdown-Gouverneurin Kristi Noem, sind die ersten, die die Wahrheit unverblümt aussprechen. Durch ihre Ehrlichkeit haben beide an Glaubwürdigkeit gewonnen.

In der Zwischenzeit verlangte der Abgeordnete James Jordan (R-OH) in einer Anhörung im Kongress, dass Dr. Fauci Rechenschaft darüber ablegt, warum das geschlossene Michigan eine schlimmere Krankheitsprävalenz aufweist als das benachbarte Wisconsin, das seit langem völlig offen ist. Fauci tat so, als könne er die Frage nicht hören, das Diagramm nicht sehen und dann auch nicht verstehen. Schließlich saß er einfach schweigend da, nachdem er ein paar Banalitäten über Vollzugsunterschiede geäußert hatte.

Die Lockdown-Fans müssen sich nun mit dem riesigen Problem namens Texas auseinandersetzen. Es ist seit 6 Wochen völlig offen und ohne Einschränkungen. Fälle und Todesfälle sind im gleichen Zeitraum dramatisch zurückgegangen. Fauci hat keine Antwort. Oder vergleichen Sie das geschlossene Kalifornien mit dem offenen Florida: ähnliche Todesraten. Wir haben eine ganze Reihe von Erfahrungen in den USA, die Vergleiche zwischen offen und geschlossen und den Krankheitsverläufen erlauben. Es gibt keinen Zusammenhang.


Den Bericht gibt’s hier.

http://blauerbote.com/2021/04/21/das-loc...urueckgegangen/



Zitat
12. April 2021

USA: 22 Staaten ohne Maskenpflicht und 12 Staaten verbieten Impfpass

Die Situation in den USA beginnt sich immer mehr von der in Europa zu unterscheiden. In insgesamt 9 Bundesstaaten waren Masken nie verpflichtend. Mittlerweile sind sie bereits in 22 Bundesstaaten nicht mehr vorgeschrieben. Und natürlich auch keine Lockdowns mehr und andere drakonische Maßnahmen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist gleich wie in den Staaten mit Maskenpflicht und Lockdown oder sogar besser. Die Arbeitslosigkeit und Kollateralschäden sind deutlich geringer.


Wie der Karte zu entnehmen gehen dabei vor allem die republikanischen Gouverneure voran. Es gibt aber auch zwei Staaten ohne Maskenpflicht, die einen demokratischen Gouverneur haben. Allerdings wurde in Wisconsin die Abschaffung gegen den Willen des Gouverneurs per Gerichtsbeschluss erzwungen.

Damit gleicht sich die Situation in den USA immer mehr an Schweden an. In Schweden waren Geschäfte, Restaurants und Schulen durchgehend geöffnet. Dort kursieren auch #B117 und die übrigen Mutationen. Trotzdem gibt es kein exponentielles Wachstum.

Schweden hat übrigens die niedrigste ITS-Kapazität pro Kopf in Europa, Deutschland die höchste knapp gefolgt von Österreich. Völlig unverständlich, dass in Deutschland und Österreich die Intensivstationen voll sind, in Schweden dagegen nicht.

Verbot der Impfpässe

Die Bewegung gegen den Impfpass breitet sich in den USA auch immer stärker aus. Gingen zunächst die Gouverneure von Florida und South Dakota mit Verboten durch Executive Orders voran, so folgen nun immer mehr Staaten teils durch Verordnungen, aber auch die gesetzlichen Verbote nehmen zu. Derzeit sind das 12 Bundesstaaten, darunter auch zwei demokratisch regierte nämlich Kansas, das auch keine Maskenpflicht hat, sowie Minnnesota.

...

https://tkp.at/2021/04/12/usa-22-staaten...ieten-impfpass/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#117 von Werner Arndt , 27.04.2021 12:55

Zitat
23. April 2021

Beispiel USA offenbart völliges Versagen der Lockdown Politik

Die Anti-Lockdown und Anti-Maskenzwang Kräfte in den USA bekommen immer mehr die Oberhand. Die 10 Bundesstaaten, die nie Einschränkungen verhängt hatten und Florida, das alle Einschränkungen samt Maskenzwang im September aufgehoben hatte, sind besser dran als die Staaten mit wilden, drakonischen Einschränkungen. Und der Vergleich macht die Amerikaner offenbar mittlerweile sicher. Mittlerweile haben 24 der 50 Bundesstaaten alle Einschränkungen aufgehoben.


...

https://tkp.at/2021/04/23/beispiel-usa-o...ckdown-politik/



Zitat
22. April 2021

Bereits 24 US-Bundesstaaten ohne Maskenzwang und 12 mit Verbot vom Impfpass

Es werden immer mehr – nun kamen zwei weitere mit Alabama und New Hampshire dazu. Die positiven und erfolgreichen Beispiele der Bundesstaaten, die den Maskenzwang aufgehoben haben, machen offenbar Schule. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich allen Unkenrufen zum Trotz gerade diese Staaten besser entwickelt haben, als die mit strikten Maßnahmen inklusive Maskenpflicht.


Florida hatte bereits Ende September 2020 alle Maßnahmen samt Maskenpflicht aufgehoben. Der Bundesstaat hat damit auch in der Praxis bewiesen was die weltweit führenden Epidemiologen, Immunologen und Public Health Experten immer schon gesagt haben: Lockdowns, Schul- und Geschäftsschließungen, Quarantäne und Kontaktverfolgung sowie Maskenpflicht helfen genau gar nicht, schaden aber erheblich.

Florida – und in Europa natürlich Schweden – haben eindrucksvoll bewiesen, dass diese wissenschaftlichen Erkenntnisse korrekt sind, während die Virologen praktisch auf der ganze Linie versagt haben und falsche Ratschläge gegeben haben. Es geht schließlich um Politik für Menschen und nicht für Viren. Denn Florida ist sehr gut vergleichbar mit Kalifornien, das drakonische Maßnahmen über viele Monate hinweg umgesetzt hat. Ohne aber irgendeinen Vorteil bei Infektionen, Hospitalsierungen und Todesfällen zu erreichen, hat es mehr Arbeitslosigkeit und erheblich schlechtere Wirtschaftsdaten eingefahren.

Es werden immer mehr - nun kamen zwei weitere mit Alabama und New Hampshire dazu. Die positiven und erfolgreichen Beispiele der Bundesstaaten, die den Maskenzwang aufgehoben haben, machen offenbar Schule. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich allen Unkenrufen zum Trotz gerade diese Staaten besser entwickelt haben, als die mit strikten Maßnahmen inklusive Maskenpflicht. ...

Wie an dem Tweet zu sehen, ist Florida gar nicht der Vorreiter gewesen. Insgesamt 10 Bundesstaaten hatten nie den Maskenzwang, was aber aber eher unter dem Radar geblieben ist. Aufgefallen ist erst Florida so richtig und dann Anfang März als Texas und Mississippi folgten – sehr zum Ärger des US-Präsidenten und der Kohorte der demokratischen Gouverneure, die ihre Politik an den Wünschen der Pharma-, Digital- und Finanzindustrie ausrichten.

Schon vorher hatte North Dakota alles aufgehoben wie sich zeigte, dass der Nachbarstaat South Dakota völlig ohne Maßnahmen besser da stand. Es folgten Iowa und Montana und dann eben am 2. März Texas und Mississippi.

Und wie wir sehen, haben die noch verbleibenden 26 Bundesstaaten und DC, die immer Maskenzwang hatten, derzeit mehr bestätigte Fälle als die anderen Staaten. Wobei das durchaus auch durch weniger Testungen verursacht sein kann.

Für die Staaten ohne Masken und ohne Einschränkungen spricht sicher auch, dass es den Menschen dort besser geht und ihrer Gesundheit nicht durch Masken, Einsperren und Angstpropaganda geschadet wird.

Wir dürfen gespannt sein, wann der nächste Dominostein kippt und weitere Staaten die Restriktionen aufheben. Für Biden und die Gouverneure der Demokraten wird es jedenfalls immer schwieriger ihre Politik aufrechtzuerhalten, Völlig absurd benimmt sich ja Bidens Chefberater Anthony Fauci, der sich zwei Masken ins Gesicht schnallt.

In den USA wird falsche Wissenschaft immer mehr zurückgedrängt. Es wird Politik für Menschen gemacht statt für die Viren, Berater sind Public Health Experten und Immunologen statt Virologen. Deshalb fällt der Maskenzwang in immer mehr US-Bundesstaaten.

https://tkp.at/2021/04/22/bereits-24-us-...t-vom-impfpass/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#118 von Werner Arndt , 27.04.2021 13:05

Zitat
22. April 2021

Keine Evidenz für IfSG-Novelle

Am 21. April 2021 hat der Bundestag die sogenannte Notbremse gezogen und einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Über einen Automatismus soll nun ab einem Inzidenzwert von 100 positive Getesteten auf 100.000 Einwohner eine Vielzahl von Massnahmen in Kraft treten. Befremdlich dabei: Kurz nach der Verabschiedung des rechtsstaatlich problematischen Gesetzes, das den gesundheitspolitischen Föderalismus außer Kraft setzt und der Regierung weitreichende Sonderbefugnisse einräumt, werden von den gleiche Institutionen, welche die angstbasierten Begründungen für die Verabschiedung der Novelle geliefert haben, ebendiese Begründungen wieder zurückgenommen.

...

https://2020news.de/keine-evidenz-fuer-ifsg-novelle/



Zitat
22. April 2021

NDR-Redakteur räumt mit ModelliererInnen auf

Ob Andrej Reisin noch lange für den NDR arbeiten darf? Am 21.4. belegte er auf tagesschau.de, daß sämtliche Prognosen der RKI, Lauterbach und Co., die von den Medien, auch der Tagesschau, alarmistisch vermeldet wurden, falsch waren:

...

https://www.corodok.de/ndr-redakteur-modelliererinnen/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#119 von Werner Arndt , 29.04.2021 14:27

Zitat
28. April 2021

Die Zahlen zur Auslastung der Intensivbetten in Deutschland sind massiv verfälscht

Eine unabhängige Recherche ergab, dass die Zahlen vom deutschen DIVI Register für Intensivbetten nicht valide und somit als Grundlage für Massnahmen völlig untauglich sind.


Politik und Medien beschwören regelmässig das Gespenst von ausgelasteten Intensivstationen. In Deutschland stammen die Zahlen, die als Grundlage für diese Panikmache dienen, vom DIVI Intensivregister, dem freie Bettenkapazitäten der Intensivstationen täglich gemeldet werden. Ein unabhängiges Rechercheteam um den Informatiker Tom Lausen, bestehend aus rund einem Dutzend anderen Informatikern, Ingenieuren, Notärzten und Anwälten wollte wissen, wie stichhaltig diese Zahlen wirklich sind. Anhand offizieller Rohdaten, die von den Krankenhäusern gemeldet werden, und eines selbst geschriebenen Programmes analysierten sie die Situation in den Krankenhäusern und bereiteten die Daten grafisch auf. ExoMagazinTV berichtete über die Recherche.

Das Fazit von Lausen: Die Zahlen des DIVI Intensivregisters sind völlig unzuverlässig. Das DIVI würde gar nicht wissen, wie viele der gemeldeten Patienten auf der Intensivstation gelegen hätten. Lausen nennt als Beispiel, dass Patienten mehrfach gezählt würden. Ein einzelner Patient in einer Intensivstation gelte als weiterer Fall, wenn er in eine andere verlegt werde, und so werde ständig doppelt gezählt. Somit seien die vom DIVI genannten Zahlen falsch. Tatsächlich weist das DIVI in seinen Tagesberichten sogar selbst auf die Problematik hin:

«Aufgrund von Verlegungen von Patienten von einer Intensivstation zur Weiterbehandlung auf eine andere Intensivstation kann pro Patient mehr als eine Behandlung gemeldet werden. (-> Mehrfach Zählungen möglich)»

Laut dem Bericht von ExoMagazinTV gibt es nur Schätzungen darüber, wie oft Patienten verlegt würden. Es wird eine Studie des Deutschen Ärzteblattes erwähnt, die zum Schluss kam, dass etwa 11 Prozent aller stationären COVID-19 Patienten mindestens einmal verlegt wurden. Bei beatmeten Patienten waren es knapp 32 Prozent. Diese Patienten wurden im Register somit mehrfach gezählt, was die Zahlen aufbläht. Um wieviel, wisse das Intensivregister nicht.

Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Anzahl der COVID-Patienten auf den Intensivstationen relativ klein sei und dass die Gesamtzahl belegter Intensivbetten seit Anfang der «Pandemie» einigermassen konstant geblieben ist, obwohl die Anzahl positiv getesteter Intensivpatienten zuweilen zunahm. Verändert hat sich laut der Analyse von Tom Lausens Team lediglich die Gesamtzahl verfügbarer Intensivbetten, die sich seit November 2020 Landesweit fast halbiert hat. Darauf hatte zum Beispiel auch schon Sarah Wagenknecht hingewiesen, als sie sagte, dass im zweiten Halbjahr 2020 irgendwie 6000 Intensivbetten aus der Statistik verschwunden sind und keiner wisse warum. Dank der Recherche von Lausen et al. wissen wir es.

...

Die Pressesprecherin des DIVI, mit der Tom Lausen zwei Stunden lang sprach, sei ob den Daten verblüfft gewesen. Lause sagt, dass wenn das DIVI verblüfft darüber ist, dann dürften diese Zahlen nicht zu einer bevölkerungsweiten Massnahmensteuerung eingesetzt werden. Die Zahlen seien schlicht falsch.
Die Ergebnisse dieser Analyse könnten auch rechtliche Konsequenzen haben, wie im Bericht bemerkt wird, denn die fragwürdigen Zahlen des Intensivregisters wurden immer wieder von Richtern benutzt, um Entscheidungen zu treffen. In Zukunft dürfte das nicht mehr möglich sein. Damit bricht nebst dem entlarvten PCR-Test für die «Plandemiker» eine weitere bisher tragende Säule ein - zumindest in Deutschland.

https://corona-transition.org/die-zahlen...nd-sind-masssiv



Zitat
23. April 2021

Wie ist die Lage auf den Intensivstationen wirklich? Die fragwürdigen Zahlen des Intensivregisters




Die "Bundesnotbremse" greift so tief wie kein anderes Gesetz in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Ausgangssperren und Ladenschließungen seien nötig, so die Kanzlerin, weil die Lage auf den Intensivstationen immer schlimmer werde. Es drohe die Überlastung des Gesundheitssystems. Doch wie steht es tatsächlich um die Auslastung in den Krankenhäusern? Wir haben die Zahlen des DIVI-Intensivregisters genauer unter die Lupe genommen - und Erstaunliches festgestellt...

Die komplette Sendung findet Ihr hier: https://www.exomagazin.tv/scripted-reali...jahrtausend-61/

https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s



Zitat
26. April 2021

Noch Fragen, Herr Karagiannidis?

Der Leiter des DIVI-Intensivregisters tut sich seit langem mit Panikmache in den Medien hervor. Er sollte sich mit den Realitäten beschäftigen.

...

https://www.corodok.de/noch-fragen-herr/

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RE: Ich klage Sie an! Offener Brief an die Verantwortungsträger im deutschsprachigen Raum

#120 von Werner Arndt , 04.05.2021 16:57

Zitat
3. Mai 2021

Nun entlarvt auch "Bild" den DIVI-Chef

Die Angst-Mache mit den Intensiv-Betten


(https://www.bild.de/bild-plus/politik/in...Login.bild.html)

»03.05.2021 – 23:09 Uhr

Sie warnen seit Monaten vor einer Überlastung der Kliniken, verbreiten Horrorwarnungen – aber auf welcher Fakten-Basis?

Der Interessenverband der deutschen Intensiv- und Notfallmediziner (DIVI) schlägt in der Pandemie zweifelhaften Dauer-Alarm!

So warnte DIVI-Präsident Gernot Marx (55) am 28. März vor „exponentiell steigenden COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen“. Bei einer „Inzidenz von 300 Ende April oder Anfang Mai“ drohten bis zu 6800 Corona-Intensivpatienten!

Marx‘ Alarmruf: „Brauchen wir erst ein Bergamo, um den Mut für einen harten Lockdown zurückzugewinnen?“ Und: „Wir rennen sehenden Auges ins Verderben!“

Zustände wie im italienischen Bergamo im Frühjahr 2020? Das hieße: Krankenhaus-Kollaps und Triage!

Aber: Die Horror-Warnungen traten nie ein. Die 7‑Tages-Inzidenz erreichte am 26. April mit 169 (Ansteckungen pro 100 000 Einwohner) ihren Höhepunkt, sinkt seither konstant. Die Intensiv-Belegung stagniert bei 5000 Patienten. Tendenz: fallend.

BRISANT: Als der DIVI-Chef Alarm schlug, war die dritte Welle bereits gebremst. Das errechneten Statistiker der Ludwig-Maximilians-Universität München anhand der täglichen Neuaufnahmen auf den Intensivstationen.

So verlangsamte sich die Aufnahme neuer Patienten in Niedersachsen bereits am 12. März, in Sachsen am 24. März, in Bayern am 31. März…

Überaus schnell urteilt Marx auch zur Ausgangssperre. Am 28. April, also bereits vier Tage nach Inkrafttreten, lobte sein DIVI auf Twitter, „dass die Maßnahmen der Notbremse greifen“.


Am Montag legte Marx in der „Rheinischen Post“ nach: Wenn die Intensiv-Belegung „in einer Woche“ sinken werde, dann hänge das „unmittelbar mit den Maßnahmen der Bundesnotbremse“ zusammen.

Dabei hatte Marx im Januar erklärt, dass Lockdown-Effekte auf Intensivstationen „immer mit einer Verzögerung von 14 Tagen bis drei Wochen“ spürbar sind. Heißt: Erst Wochen später fällt die Belegung der Intensivbetten, wenn die Maßnahmen wirken.«


https://www.corodok.de/nun-bild-divi/

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