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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#16 von Werner Arndt , 09.03.2021 22:10

Zitat
6. März 2021

Schweizer Gesundheits-Behörde BAG warnt vor Verwendung von FFP2 Masken

... Von der Verwendung von FFP2 Masken abgeraten wird von der Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC aber auch vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Auf deren Webseite steht eindeutig:

„Für den privaten Gebrauch empfehlen wir keine Atemschutzmasken. Auch in der aktuellen Situation mit der Ausbreitung der neuen Virusvarianten empfehlen wir momentan für den privaten Gebrauch keine Atemschutzmasken, wie beispielsweise FFP2-Masken. Atemschutzmasken wurden zum Schutz vor Feinstaub bei bestimmten Arbeiten entwickelt und sind beispielsweise für Pflegekräfte nur bei bestimmten, besonders riskanten Eingriffen empfohlen.

Bei Atemschutzmasken, wie FFP2-Masken, ist die Zuverlässigkeit schwer zu gewährleisten, da unter anderem die Handhabung und das korrekte Tragen der Atemschutzmasken Schwierigkeiten darstellen.“


...

Ich habe hier schon mehrfach erklärt, warum Masken und ganz besonders FFP2 Masken schädlich für die Gesundheit sind und das insbesondere bei Kindern. Der erhöhte CO2 Gehalt im Blut schädigt die Entwicklung von Kindern, beschleunigt das Wachstum von schädlichen Bakterien im Körper und erhöht die Gefahr des Einatmens von Schadstoffen. Die FFP2 Masken, die die Bundesregierung an Senioren kostenlos verteilt hat, sind chinesische Billigware mit einem Zertifikat ein Prüfstelle in der Türkei.

Das Hamburger Umweltinstitut warnt vor schädlichen Inhaltsstoffen bei den Masken und dem unvermeidlichen Einatmen von Plastikpartikeln, die sich aus der Maske lösen. Qualitätsstandards, wie sie früher für medizinische Masken zwingend vorgeschrieben waren, haben sich in Schall und Rauch aufgelöst.

Meine Vermutung ist, dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich ökonomische Gründe für FFP2 Masken maßgeblich sind. In Deutschland wurden Medienberichte zufolge schon im Vorjahr in einem offenen Bestellverfahren Tonnen von FFP2 Masken aus China herangekarrt, die die Regierung jetzt offenbar irgendwie an den Mann, die Frau und die Kinder bringen will. In Österreich ist über den Skandal der Hygiene Austria, die Hausdurchsuchung und die verwandtschaftlichen Verbindungen der Büroleiterin von Kanzler Kurz selbst in den Mainstream Medien ausreichend berichtet worden. Es gilt hier selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

https://tkp.at/2021/03/06/schweizer-gesu...on-ffp2-masken/

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#17 von Werner Arndt , 29.03.2021 19:26

Zitat
28. März 2021

Maskenpflicht für alle Schüler: Ein Rechtsanwalt macht mobil

Brandbrief an Schulleiter in Hessen


Der Masken-Wahnsinn geht in die nächste Runde. Nun müssen selbst Grundschüler während des Unterrichts Masken tragen. Was bereits aus epidemiologischer Sicht höchst fragwürdig ist, scheint juristisch eindeutig: Bei diesem neuralgischen Thema wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Gelten für das Tragen von Masken im Arbeitsschutz strengste Regeln, spielen sie im Zusammenhang mit Corona keine Rolle.

Besonders heikel: Schulleiter und Lehrer wissen nur in den wenigsten Fällen, dass sie für die Sicherheit der Schüler verantwortlich sind – zumindest solange sich die Schüler auf dem Schulgelände aufhalten.

Grund genug für den Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer aktiv zu werden, zumal es seinen Informationen zufolge „in den vergangenen Monaten nicht ein einziges Kultusministerium für notwendig erachtet hat, den Schulleitern klar definierte Regeln im Umgang mit den Masken vorzulegen.“

Morgen erhalten nun die rund 1000 hessischen Rektoren einen 15 Seiten umfassenden Brief, der auch den Schulelternbeiräten und den Personalräten der Bildungseinrichtungen zugestellt wird, in dem Fischer neben den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung auch haftungs- und strafrechtliche Fragen beleuchtet.

Schulleiter haften – auch wenn sie nichts tun

Der Tenor: Die Vorschriften und Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten auch in Schulen. Danach ist ein Arbeitgeber – hier also der Schulträger (meist der Landkreis), stellvertretend für ihn dann jedoch der Schulleiter – in jedem Bereich, in dem Schutzausrüstung getragen wird, verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Er muss den Arbeitnehmern – hier also den Schülern und Lehrern – eine Untersuchung anbieten, ob sie überhaupt eine Maske tragen können – und falls ja, welches Produkt genau, wie lange und unter welchen Umständen.

Was wahrscheinlich nur wenige Schulleiter wissen, bringt Fischer so auf den Punkt: „Ein Schulleiter, der diese Gefahrenanalyse vorsätzlich unterlässt, steht immer im Risiko, dass die Unfallkasse mögliche Behandlungskosten eines Schülers auf den Sachkostenträger abwälzt und dieser dann den Schulleiter in Regress nimmt.“

Hinzu kommt: Schulleiter und Lehrkräfte haften auch durch bloßes Unterlassen, nicht nur durch aktives Tun. Fordern sie, ohne dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, Schüler zum Tragen einer Maske auf und kommt es zu einer Schädigung, erfüllen sie unter Umständen Straftatbestände mindestens des § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Körperverletzung, möglicherweise des § 224 Abs. 1 StGB wegen gefährlicher Körperverletzung und des § 226 Abs. 1 StGB wegen schwerer Körperverletzung.

Das Arbeitsschutzrecht, das Jugendarbeitsschutzgesetz, aber auch die Vorgaben und Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung waren bislang in Stein gemeißelte Vorgaben, die klar besagen: Kinder und Jugendliche genießen einen besonders strengen Schutz vor den Belastungen, die das Tragen einer Maske mit sich bringt.

Kinder dürften nach geltendem Recht keine Masken tragen

Im offensichtlichen Widerspruch zu diesen Vorschriften, so Fischer in seinem Schreiben, erließen die Länder im Zuge der Coronakrise Verordnungen, die auf die Aspekte der Gesunderhaltung der jungen Menschen durch die Masken keine Rücksicht nehmen. Dabei lässt das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht zu, dass Kinder Masken tragen.

Mit gutem Grund: Immer wieder berichten Eltern, dass ihre Kinder mittags völlig erschöpft und mit Kopfschmerzen aus der Schule kommen, völlig antriebslos und nicht mehr konzentriert. „Die jungen Menschen sind förmlich erstarrt, bewegen sich kaum noch, lachen sehr selten und versuchen nur noch, Regeln einzuhalten – bei ständiger Furcht vor Bestrafung“, schildert ein Lehrer aus Hessen, der aus Sorge vor Konsequenzen nicht genannt werden will.

Derweil prognostiziert Jurist Fischer als Folge der Einschüchterungen durch die ewige AHA-Kontrolle und die Verhinderung des freien Atmens unter der Maske schwerwiegende bleibende physische und psychische Schäden bei allen Kindern.

...

https://reitschuster.de/post/maskenpflic...lt-macht-mobil/



Zitat
24. März 2021

Schulleiter unter Druck – RA Holger Fischer startet Aktion zur Sicherheit an den Schulen KPTV #39

Masken an Schulen sind keine Lappalie. Für das Tragen von Masken gelten in der Arbeitssicherheit bereits strengste Regeln. Rechtsanwalt Holger Fischer macht klar, dass Schulleiter hier persönlich haften. ...




https://klagepaten.eu/2021/03/24/%F0%9F%...chulen-kptv-39/

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#18 von Werner Arndt , 13.04.2021 13:38

Zitat
12. April 2021

Corona-Masken bei Kindern: Massive Nebenwirkungen festgestellt – Studie mit alarmierenden Ergebnissen

Darüber berichtet am 12.4. merkur.de ...:

»Witten – Im Kampf gegen Corona ist die Mund- und Nasenbedeckung ein wichtiges Instrument. Sie soll Menschen vor einer Infektion mit COVID-19 schützen und so die Ausbreitung der Pandemie eindämmen.

Insbesondere Kinder sind durch das Tragen von medizinischen Masken gesundheitlich beeinträchtigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie an der Universität Witten/Herdecke.

Corona-Masken beeinträchtigen Kinder körperlich und psychisch

Ein Zwischenbericht der Corona-Kinderstudie mit mehr als 25.000 registrierten Fällen wurde bereits im März veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass Masken bei einem Großteil der Kinder sowohl körperliche als auch psychische Nebenwirkungen verursachen.

Mehr als die Hälfte der Kinder (53 Prozent) litt demnach unter Kopfschmerzen, 42 Prozent klagten über Unwohlsein, mehr als ein Drittel (37 Prozent) über Benommenheit und Müdigkeit.

Bei den psychischen Symptomen traten Gereiztheit (60 Prozent) und Konzentrationsschwierigkeiten (50 Prozent) am häufigsten auf. Jedes vierte Kind (25 Prozent) entwickelte sogar Angstzustände.

Kinder in Deutschland: Corona-Maske mehr als vier Stunden täglich

Die Daten beruhen auf einem Melderegister, in dem Eltern und Ärzte den Gesundheitszustand von Kindern sowie auffällige Nebenwirkungen anzeigen können.

Bei 68 Prozent der gemeldeten Fälle verzeichneten die Wissenschaftler in Folge des Masken-Tragens Belastungen bei Kindern. Nur bei einem knappen Drittel (32 Prozent) wurde keine Beeinträchtigung durch den Mund- und Nasen-Schutz vermeldet.

Aus den gemachten Angaben der bisherigen Studie geht hervor, dass Kinder in Deutschland im Schnitt viereinhalb Stunden eine Maske tragen. Wann und wo eine Maskenpflicht für Minderjährige besteht, entscheiden die Bundesländer…«


https://www.corodok.de/corona-masken-kindern/



Zitat
13. April 2021

Eine Zensur findet nicht statt

Hier wurde gestern über einen Artikel auf merkur.de berichtet, von dem es dort jetzt heißt:

Zitat
Corona-Masken bei Kindern: Umfrage-Ergebnisse veröffentlicht

Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass die Quellenbasis für diesen Artikel nicht unseren journalistischen Standards entspricht. Für die Veröffentlichung des Artikels möchten wir uns bei unseren Lesern entschuldigen.



Die Originalüberschrift des gelöschten Artikels lautete übrigens: "Corona-Masken bei Kindern: Massive Nebenwirkungen festgestellt – Studie mit alarmierenden Ergebnissen". Es ging um diesen Zwischenbericht der Studie: "Corona Kinderstudien "Co-Ki": Erste Ergebnisse eines deutschlandweiten Registers zur Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) bei Kindern". Die Studie als Preprint gibt es hier.

https://www.corodok.de/eine-zensur-findet-nicht-statt-2/



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zuletzt bearbeitet 14.04.2021 | Top

RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#19 von Werner Arndt , 14.04.2021 11:39

Zitat
13. April 2021

Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung

»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T.

wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einstweilige Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgender Beschluss

1. Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
2. Der unter Ziff. 1 genannten Schulleitung wird verboten, aufgrund der unter Ziff. 1 getroffenen Anordnung gegenüber der Betroffenen Maßnahmen zu ergreifen, die diese gegenüber den Mitschülern ungleich behandeln, beispielsweise das Kind aufgrund der obigen Anordnung vom Klassenverband zu isolieren oder vom Unterricht auszuschließen oder seinen Sitzplatz mit besonderen Vorrichtungen zu versehen.
3. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
4. Kosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«



... Inzwischen berichtet auch sueddeutsche.de über den Fall.

https://www.corodok.de/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht/

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#20 von Dörte Donker , 14.04.2021 13:12

Die Folge solcher Urteile gegen die Maßnahmen, die das Kindswohl gefährden ist, dass besagte Richter jetzt strafrechtlich verfolgt werden sollen. Das wird dazu führen, dass sich keine Richter mehr trauen wird, gegen Mainstream zu urteilen und Vernunft walten zu lassen.

Zitat
Der Richter stützte sich dabei auf drei Sachverständigengutachten und wog schließlich zwischen den Kindesinteressen und den Maßnahmen ab. Beim Amtsgericht Weimar liegen nach Angaben einer Sprecherin noch weitere Verfahren zum selben Thema vor. Inzwischen gingen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt auch mehrere Strafanzeigen gegen den Richter ein, dem Rechtsbeugung vorgeworfen wird.



https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...s?ocid=msedgntp


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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#21 von Werner Arndt , 14.04.2021 16:11

Als Richter weiß man damit am besten umzugehen und war in dieser Zeit sicher auch auf Gegenwind eingestellt. Ich zolle jedem Respekt für couragiertes Bemühen um Gerechtigkeit - dgl. ist als Impuls und inhaltliche Vorlage nicht zu unterschätzen, auch wenn ein Urteil oder Beschluss im weiteren Verlauf wieder "kassiert" werden sollte.

Zitat
Corona-Maßnahmen: "Erhebliche Schädigung des Kindeswohls"

Es ist noch fraglich, inwieweit der Richterspruch aus Weimar tatsächlich reale Anwendung finden wird, die politisch-mediale Diffamierung hat bereits eingesetzt. Das Urteil aus Weimar kann aber – zusätzlich zu den Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb in den betroffenen Schulen und unabhängig von Entwicklungen in höheren Instanzen etc. – bereits jetzt jenen Eltern helfen, die schon die Hoffnung verloren hatten, dass am skandalösen Umgang mit ihren Kindern überhaupt noch irgendjemand außerhalb der Alternativmedien Anstoß nimmt. Es kann dadurch auch helfen, die eigene Überzeugung gegen die überwältigende Corona-Meinungsmache zu verteidigen: gegenüber Anderen, aber auch gegenüber den eigenen Zweifeln.

Der Richterspruch aus Weimar (hier im Wortlaut) lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ...

https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509




Juristischer Widerstand gegen die Maßnahmen und eine Anzahl entsprechender Urteile zuletzt (eine Auswahl hier in den Beiträgen # 106 - 115) bildet vermutlich den Hintergrund für die aktuellen Bemühungen der Politik, das Infektionsschutzgesetz auch dahingehend zu verschärfen.


"Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte."

Zitat
11.04.2021

Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown

Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.


Berlin - Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.

Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen

Einen Brücken-Lockdown würde er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“.

Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich:Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt.

...

https://www.berliner-zeitung.de/news/ric...kdown-li.151817



Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte:
Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Wehren wir uns! (7)

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#22 von Werner Arndt , 28.04.2021 21:56


Deutsche Meta-Studie beweist massive Schädigung durch Masken
(23. April 2021)
https://tkp.at/2021/04/23/deutsche-meta-...g-durch-masken/

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#23 von Werner Arndt , 08.06.2021 11:28

Zitat
08.06.2021

(Neue Osnabrücker Zeitung)

DGKH-Vorstand Walger sieht gravierende Mängel bei Import-Masken - "Gigantischer Fehleinkauf" - Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für alle in der Öffentlichkeit war "Fehlentscheidung"

... "FFP2-Masken gehören nicht in die Hände von Laien, egal ob von Obdachlosen, Hartz-IV-Empfängern oder Vorstandsvorsitzenden", sagte Walger dazu. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für alle in der Öffentlichkeit sei daher "eine Fehlentscheidung" gewesen, die sich nicht wiederholen dürfe. "Die DGKH appelliert dringend an Bund und Länder, auf ihrem nächsten Gipfel am Donnerstag die Fehler zu korrigieren und zur Pflicht zum Tragen einer einfachen medizinischen Maske (OP-Maske) zurückzukehren", verlangte der Vorstandssprecher. "Selbst viele Alltagsmasken schützen Laien besser vor Corona als schlecht sitzende FFP-Masken."

... Grundsätzlich gelte, dass FFP2-Masken nur für den professionellen Einsatz im Pflege- und medizinischen Bereich geeignet seien, und dann nur unter Bedingungen: Pflegekräfte oder Ärzte müssten, um sich selbst zu schützen, eine passgenaue Maske auswählen können. Die Dichtigkeit beim Tragen müsse individuell geprüft werden. Und es müsse gegebenenfalls auch geprüft werden, wie lange die Masken getragen werden könnten. "Das ist in der Praxis quasi nirgendwo gewährleistet. Insofern geht die Debatte am Thema vorbei", kritisierte Walger.

...

https://www.presseportal.de/pm/58964/4935236

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#24 von Werner Arndt , 27.08.2022 10:32

Zitat
25.08.2022

"Wie ist die Steigerung von fassungslos?"

Experten zerlegen Lauterbachs Corona-Aussagen - schon wieder

Am Mittwochnachmittag verkündete Karl Lauterbach in einer Pressekonferenz die Maßnahmen, welche uns durch den Corona-Herbst bringen sollen. Allerdings äußerten Experten Zweifel an so manchen seiner Aussagen. Ein Faktencheck.


...

2. Die FFP2-Maskenpflicht

Aussage: „Omikron BA.5 ist extrem ansteckend. Wenn man Maske trägt, sollte sie auch wirken. Daher die FFP2 Pflicht“, twittert Lauterbach in der Nacht zum Donnerstag mit Bezug auf seine Aussagen in der Pressekonferenz. Hierbei ging es um die FFP2-Pflicht in Fernzügen.

Einschätzung: Für die FFP2-Maskenpflicht gibt es laut Virologe Jonas Schmidt-Chanasit „keine wissenschaftliche Evidenz“. Wie er auf Twitter betont, widerspricht diese Empfehlung sogar denen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften

...

https://www.focus.de/gesundheit/news/exp..._137155995.html

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