Was ist bezüglich der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes von Seiten des (Bundes)verfassungsgerichts & was von Verfassungsjuristen zu erwarten, wenn da überhaupt etwas zu erwarten ist?
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Was ist bezüglich der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes von Seiten des (Bundes)verfassungsgerichts & was von Verfassungsjuristen zu erwarten, wenn da überhaupt etwas zu erwarten ist?
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Siehe auch:
Verfassungsgebende Versammlung auch ohne Auftrag der Regierung beginnen
Das Rechtssystem der USA erlaubt Sammelklagen gegen Personen in anderen Ländern - MilliardenKLAGEN gegen Prof. C. Drosten, Dr. L. Wieler & Politiker
Aufruf zum zivilen Ungehorsam gegenüber dem Faschismus - die Kette durchbrechen!
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Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen
"VERFASSUNGSWIDRIG und voller handwerklicher Fehler"
Ob mit dieser Gesetzänderung nun die erhoffte Rechtssicherheit eintritt, bezweifeln Staats- und Verfassungsrechtler ganz gewaltig: Im Hinblick auf eine Anhörung im Bundestag, die am Donnerstag trotz der vielen, fundamentalen rechtlichen Fragestellungen nicht im Rechtsausschuss, sondern ausschließlich im Ausschuss für Gesundheit abgehalten werden sollte, äußerten die juristischen Sachverständigen in ihren vorab eingereichten Stellungnahmen massive Kritik an den Plänen.
Auf die kommenden Gerichtsentscheidungen darf man dann gespannt sein.
Siehe kompletter Artikel:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...rung-bundestag/
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Zitat
Offener Brief zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) - von Rechtsanwältin Jessica Hamed
16. November 2020
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags, sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
mein Name ist Jessica Hamed, ich bin Rechtsanwältin und Hochschuldozentin.
Mit diesem offenen Brief wende ich mich im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung im Bundestag und Bundesrat über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) an Sie.
Die Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor großen Herausforderungen, die nach meinem Dafürhalten nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei der Entscheidung im Bundestag und dem Bundesrat am Mittwoch, den 18.11.2020 gegen die Einführung des § 28a IfSG (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) zu stimmen.
...
2.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen zu § 28a IfSG vernichtend ausgefallen sind. Ein Zitat aus der Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum) möchte ich besonders hervorheben:
"Der geplante § 28a IfSG genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lässt keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern will offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren. In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren."
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf
Seitens Legal Tribune Online wurde die beispielose Kritik der Sachverständigen gut zusammengefasst:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...undestag/?r=rss
Und auch auf der Homepage des Deutschen Bundestags ist zu lesen: "Experten krisitieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes"
https://www.bundestag.de/…
Jede*r der im Bundestag gehörten renommierten Rechtsexpert*innen hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens geäußert und von der Verabschiedung in dieser Form abgeraten. Vermutlich waren sich Jurist*innen noch nie so einig wie in diesem Fall.
Prof. Dr. Anika Klafki (Universität Jena) brachte es gut auf den Punkt:
"Es besteht aber kein Grund, nun in einem überhasteten Schnellschuss eine in vielerlei Hinsicht defizitäre Norm zu verabschieden, die mehr Schaden als Nutzen bringen könnte."
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf
Wer ein Gesetz verabschiedet, obwohl er*sie weiß – oder es zumindest billigend in Kauf nimmt –, dass es verfassungswidrig ist, ist kein*e Demokrat*in.
Das gilt umso mehr in diesem Fall, in dem mit diesem Gesetz so gut wie alle Grundrechte suspendiert werden können.
...
https://www.ckb-anwaelte.de/offener-brie...er-tragweite-2/
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Die durch & durch korrupte Politik & Gesetzgebung(en) fußen auf einer durch & durch korrupten Forschung, Wissenschaft & Medien(landschaft) & umgekehrt:
Sammelthreat: korrupte Forschung, Wissenschaft, Medien & Politik
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Vom Bundesverfassungsgericht ist nix zu erwarten:
https://www.deutschlandfunk.de/bundesver...news_id=1202049
Aber ob man mit Sammelklagen Druck ausüben kann?
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Zitat
28. Mai 2021
Das Bundesverfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der (Corona-)Politik
Wenn Politiker auf Richterstühlen sitzen
"Es entsteht der furchtbare Eindruck der Gleichschaltung", klagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post über Karlsruhe und seine Merkel-Treue, gerade auch in Corona-Fragen. Er wirft die ketzerische Frage auf, wie tief sich der Gerichts-Präsident als Ex-CDU-Abgeordneter bei der Kanzlerin in der Schuld sieht.
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„Das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Arm der Herrschenden?“
https://www.kla.tv/19935
(wie immer bei kla.tv, mit dem Inhalt des Videos als Text unter dem Video, als auch als Word & PDF-Datei)
Ein Freibrief für eine schwarz-links-grüne Koalition nach der Bundestagswahl, um nahtlos an die »Corona«-Freiheitsbeschränkungen anschließen zu können. […] Für das Urteil bedankten sich auch brav die Regierenden – die Annalena mit Anhang freute es. Wie der frühere Hamburger Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) feststellte, sind ganze Passagen des Urteils bereits fünf Monate vorher in einem Grünen-Papier aufgetaucht. Zufall? Unwahrscheinlich! Umso unwahrscheinlicher, wenn man weiß, dass die Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt hat, die Ehefrau des Frankfurter Grünen-Politikers Bastian Bergerhoff ist. Auf dessen Website erschienen bereits im Dezember 2020 Feststellungen und Formulierungen zum Klimaschutz, wie sie jetzt in der Urteilsbegründung wiederzufinden sind. Frau Britz hielt es auch nicht für nötig, wie man es von einem korrekten Richter erwarten müsste, Gegenargumente in das Verfahren einfließen zu lassen.
Aber wenn man glaubt, es geht nicht schlimmer, wird man eines Schlechteren belehrt: Am 21.7.2021 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage der AfD Betreff Merkels »Intervention« bei der Wahl des thüringischen MinisterpräsidentenThomas Kemmerich (FDP) verhandelt. (Das Urteil wird erst in den nächsten Monaten verkündet.) Und was macht Frau Merkel? Sie lädt die Verfassungsrichter am 30.6.2021 zu einem geselligen Abendessen ins Kanzleramt ein. In gemütlicher Runde bei gutem Essen und gepflegten Weinen lässt es sich gut plaudern – so von Kanzlerin zu (unabhängigen?) Juristen.
kompletter Beitrag siehe
https://www.kla.tv/19935
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In Ergäzung zu Beitrag 9
(„Das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Arm der Herrschenden?“
www.kla.tv/19935)
siehe auch:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig
https://www.anti-spiegel.ru/2019/urteil-...ht-unabhaengig/
(ist zwar ein Artikel von 2019, aber immer noch aktuell)
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Menschenrecht Bildung nur für Geimpfte?
„Menschen den Zugang zu Bildung zu verwehren, heißt, ihnen ein elementares Menschenrecht vorzuenthalten“
Klagen oder den Weg der Furchtlosigkeit wählen
https://multipolar-magazin.de/artikel/menschenrecht-bildung
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Karlsruhe schließt Ungeimpfte aus – und geht sogar noch weiter
2G-Plus-Plus für Verhandlung eingeführt
...dass nun ausgerechnet Karlsruhe die schärfsten Corona-Regeln einführt, und gegen den Rat von kritischen Medizinern Ungeimpfte und Nicht-Genesene generell ausschließt, dürfte die massiven Zweifel an der Neutralität des Gerichts noch einmal deutlich erhöhen.
https://reitschuster.de/post/karlsruhe-w...cherheitstrakt/
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Ein weiterer Artikel (vom 19 März) der nur zum ×-wiederholten Male bestätigt, dass man vom Verfassungsgericht nichts erwarten kann, wie denn auch, wenn das Märchen von Gewaltenteilung nichts als bloße Lüge und pure Heuchelei ist und Politiker und Parteimitglieder auf den Richterstühlen des Verfassungsgerichtes sitzen (siehe u.a. auch vorherige, interne Beiträge):
https://test.rtde.tech/inland/138848-ver...ge-impfpflicht/
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Ein krasses Beispiel eines Widerspruchs zur Gewaltenteilung liefert das Grundgesetz selbst. So werden die höchsten Richter des Landes, die Verfassungsrichter gemäß Artikel 94 vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Hat eine Partei in beiden Gremien die Mehrheit (was durchaus vorgekommen ist), dann kann sie auch Richter aus ihren eigenen Reihen bestimmen.
Wie aber soll eine echte Gewaltenteilung funktionieren, wenn die Regierenden darüber (mit)bestimmen, wer Verfassungsrichter wird?
Kompletter Artikel siehe:
Was ist eine kapitalistische Demokratie?
Deutlicher, als in einem Artikel wie diesem, wird man es wohl kaum untermauern können!
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Auch wenn es mit Juristen allgemein zu tun hat
& Verfassungsjuristen in folgendem Artikel nicht explizit erwähnt werden:
Die Schandjustiz während der Corona-Jahre führte viele zuvor als sicher geltende demokratische Rechtsgrundsätze ad absurdum. Exklusivauszug aus „The Great WeSet“.
https://www.manova.news/artikel/orgien-d...ltnismassigkeit
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