Was ist bezüglich der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes von Seiten des (Bundes)verfassungsgerichts & was von Verfassungsjuristen zu erwarten, wenn da überhaupt etwas zu erwarten ist?
![]() |
Muslim-Forum Willkommen im Forum der Muslime für deutschsprachige Gottesehrfürchtige Alle Autoren des Forums zeichnen mit ihrem realen Namen |
Was ist bezüglich der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes von Seiten des (Bundes)verfassungsgerichts & was von Verfassungsjuristen zu erwarten, wenn da überhaupt etwas zu erwarten ist?
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |
PLANDEMIC - PLANDAMICSERIES
https://plandemicseries.com/
(Mehrsprachig, für die Spracheinstellung etwas runterscrollen)
Wehren wir uns!
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |
Siehe auch:
Verfassungsgebende Versammlung auch ohne Auftrag der Regierung beginnen
Das Rechtssystem der USA erlaubt Sammelklagen gegen Personen in anderen Ländern - MilliardenKLAGEN gegen Prof. C. Drosten, Dr. L. Wieler & Politiker
Aufruf zum zivilen Ungehorsam gegenüber dem Faschismus - die Kette durchbrechen!
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |
Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen
"VERFASSUNGSWIDRIG und voller handwerklicher Fehler"
Ob mit dieser Gesetzänderung nun die erhoffte Rechtssicherheit eintritt, bezweifeln Staats- und Verfassungsrechtler ganz gewaltig: Im Hinblick auf eine Anhörung im Bundestag, die am Donnerstag trotz der vielen, fundamentalen rechtlichen Fragestellungen nicht im Rechtsausschuss, sondern ausschließlich im Ausschuss für Gesundheit abgehalten werden sollte, äußerten die juristischen Sachverständigen in ihren vorab eingereichten Stellungnahmen massive Kritik an den Plänen.
Auf die kommenden Gerichtsentscheidungen darf man dann gespannt sein.
Siehe kompletter Artikel:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...rung-bundestag/
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |
Zitat
Offener Brief zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) - von Rechtsanwältin Jessica Hamed
16. November 2020
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags, sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
mein Name ist Jessica Hamed, ich bin Rechtsanwältin und Hochschuldozentin.
Mit diesem offenen Brief wende ich mich im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung im Bundestag und Bundesrat über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) an Sie.
Die Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor großen Herausforderungen, die nach meinem Dafürhalten nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei der Entscheidung im Bundestag und dem Bundesrat am Mittwoch, den 18.11.2020 gegen die Einführung des § 28a IfSG (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) zu stimmen.
...
2.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen zu § 28a IfSG vernichtend ausgefallen sind. Ein Zitat aus der Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum) möchte ich besonders hervorheben:
"Der geplante § 28a IfSG genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lässt keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern will offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren. In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren."
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf
Seitens Legal Tribune Online wurde die beispielose Kritik der Sachverständigen gut zusammengefasst:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...undestag/?r=rss
Und auch auf der Homepage des Deutschen Bundestags ist zu lesen: "Experten krisitieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes"
https://www.bundestag.de/…
Jede*r der im Bundestag gehörten renommierten Rechtsexpert*innen hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens geäußert und von der Verabschiedung in dieser Form abgeraten. Vermutlich waren sich Jurist*innen noch nie so einig wie in diesem Fall.
Prof. Dr. Anika Klafki (Universität Jena) brachte es gut auf den Punkt:
"Es besteht aber kein Grund, nun in einem überhasteten Schnellschuss eine in vielerlei Hinsicht defizitäre Norm zu verabschieden, die mehr Schaden als Nutzen bringen könnte."
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf
Wer ein Gesetz verabschiedet, obwohl er*sie weiß – oder es zumindest billigend in Kauf nimmt –, dass es verfassungswidrig ist, ist kein*e Demokrat*in.
Das gilt umso mehr in diesem Fall, in dem mit diesem Gesetz so gut wie alle Grundrechte suspendiert werden können.
...
https://www.ckb-anwaelte.de/offener-brie...er-tragweite-2/
Beiträge: | 927 |
Registriert am: | 03.06.2017 |
Die durch & durch korrupte Politik & Gesetzgebung(en) fußen auf einer durch & durch korrupten Forschung, Wissenschaft & Medien(landschaft) & umgekehrt:
Sammelthreat: korrupte Forschung, Wissenschaft, Medien & Politik
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |
Vom Bundesverfassungsgericht ist nix zu erwarten:
https://www.deutschlandfunk.de/bundesver...news_id=1202049
Aber ob man mit Sammelklagen Druck ausüben kann?
Beiträge: | 538 |
Registriert am: | 06.03.2019 |