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Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#1 von Werner Arndt , 14.11.2020 15:55


Online-Petition an den Deutschen Bundestag

Zitat
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 18.11.2020 nicht zu verabschieden.


Referenzen: [1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/23944, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf


Begründung

Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).

In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-7].

In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.



Referenzen:

[1] Corona Transition. "Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig". Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer

[2] "Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘". FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/1.6708118. Murswiek, Dietrich. "Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung". Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf

[3] NACHRICHTEN, n-tv. "Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime". n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Cor...le22101079.html

[4] "Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen". Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43

[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). www.bundestag.de/resource/blob/805488/94...evSchG-data.pdf

[6] Ludwig, Kristiana. "Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte". Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-g...demie-1.5079500

[7] Kissler, Alexander. "Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»". Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020. www.nzz.ch/international/hans-juergen-pa...chte-ld.1582544



Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marcus Fuchs aus Arnsdorf

https://www.openpetition.de/petition/onl...uage=de_DE.utf8


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#2 von Werner Arndt , 14.11.2020 16:28


"Der Bundestag entscheidet Mitte November [am 18.11.2020] über das neue Gesetz, eine Mehrheit dafür ist zu erwarten. Danach hat der Bundestag aber keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft. Eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen." ...


Zitat
04.11.2020

Neues Corona-Gesetz: So will sich die Regierung nun absichern

... Die Union und die SPD haben eine Reform des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Das neue Gesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird, soll künftig genau definieren, welche Auflagen in der Pandemie möglich sind. Damit sollen sie besser Bestand vor Gericht haben.

Der neue Corona-Paragraph

In das Gesetz aufgenommen werden Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Anordnung eines Abstandsgebots, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Verbote und Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen – sowie entsprechende Veranstaltungen. Hinzu kommen Verbote und Auflagen für Sportveranstaltungen, die Schließung von Schulen und Kitas sowie die Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs.

Genannt sind außerdem Beschränkungen für Übernachtungsangebote, Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel. Hinzu kommen Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, Versammlungen und religiöse Zusammenkünfte. ...

Der Bundestag entscheidet Mitte November über das neue Gesetz, eine Mehrheit dafür ist zu erwarten. Danach hat der Bundestag aber keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft. Eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen.

...

https://www.t-online.de/nachrichten/deut...-absichern.html

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#3 von Werner Arndt , 14.11.2020 20:42

Zitat
Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen

"Ver­fas­sungs­widrig und voller hand­wer­k­li­cher Fehler"

12.11.2020

Die GroKo will ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitscht sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee.

Fast zwei Wochen nach Inkrafttreten der aktuellen Corona-Lockdown-Maßnahmen bemüht sich die Koalition jetzt auch um deren Rechtssicherheit. Diverse Schließungsanordnungen werden gegenwärtig gerichtlich angegriffen. Und auch wenn sie zumeist (noch) halten, äußern die Gerichte doch erhebliche Bedenken an ihrer Rechtmäßigkeit.

Rechtssicherheit soll nun unter anderem mit einer Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschaffen werden. Im erst vor wenigen Tagen eingebrachten "Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" findet sich deshalb ein neuer § 28a IfSG ("Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.") Dieser präzisiert die in Betracht kommenden Grundrechtseinschränkungen. Corona-Maßnahmen sollen auf diese Weise nicht mehr auf Grundlage einer unbestimmten Generalklausel getroffen werden. ...

Neuer § 28a IfSG mit umfassendem Verbotskatalog

... Untersagt werden darf laut der neuen Vorschrift eine ganze Menge: Sport- und Kulturveranstaltungen, Übernachtungen, Alkoholkonsum, Gastronomiebetrieb oder Gottesdienste. Ausgangsbeschränkungen dürfen für den öffentlichen wie den privaten Raum angeordnet werden, darüber hinaus Abstandsgebote und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Prinzip wird damit alles explizit genannt, was es seit Beginn der Pandemie an Maßnahmen so gibt und aufgrund der Generalklausel verboten wurde. Für den Fall, dass etwas vergessen wurde, bliebe die alte Generalklausel im neuen Gesetz erhalten: § 28 IfSG gilt weiterhin fort und kann dann im Zweifel auch für weitere, nicht ausdrücklich aufgezählte Corona-Maßnahmen herhalten.

Ob mit dieser Gesetzänderung nun die erhoffte Rechtssicherheit eintritt, bezweifeln Staats- und Verfassungsrechtler ganz gewaltig: Im Hinblick auf eine Anhörung im Bundestag, die am Donnerstag trotz der vielen, fundamentalen rechtlichen Fragestellungen nicht im Rechtsausschuss, sondern ausschließlich im Ausschuss für Gesundheit abgehalten werden sollte, äußerten die juristischen Sachverständigen in ihren vorab eingereichten Stellungnahmen massive Kritik an den Plänen.*

Bald nicht mehr in den eigenen Garten?

Schon die kurze Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahme empfinden eine ganze Reihe von Experten als Zumutung. Sie bemängeln außerdem jede Menge juristisch-handwerkliche Fehler im Gesetz, was den Eindruck erweckt, als hätten SPD und Union beim Verfassen des Entwurfs im Schweinsgalopp wenig sorgfältig gearbeitet.

So lobt etwa die Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anika Klafki in ihrer schriftlichen Stellungnahme einzig und allein "das Motiv des Gesetzgebers, eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen" zu treffen. Ansonsten fällt ihr Urteil zum § 28a IfSG komplett vernichtend aus:

Die Zusammenstellung der aufgelisteten Maßnahmen sei in dieser Form nicht geeignet, die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz in Bezug auf eingriffsintensive Bekämpfungsmaßnahmen zu wahren. Klafki stößt sich daran, dass die Maßnahmen rechtstechnisch als bloße Regelbeispiele ("insbesondere") ausgestaltet seien. "Gerade bei eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine derartige Normierungsweise schon von vornherein ungeeignet, den aus der Wesentlichkeitstheorie und für Rechtsverordnungen unmittelbar aus Art. 80 Abs.1 S. 2 Grundgesetz folgenden Bestimmtheitsgrundsatz zu wahren."

Auch besonders präzise und verständlich findet die Juniorprofessorin die Neuregelung nicht: Stark freiheitsbeeinträchtigende Maßnahmen wie die "Ausgangsbeschränkung" oder die "Reisebeschränkung" würden nicht näher ausgestaltet und auch nicht durch spezielle Tatbestandsvoraussetzungen oder einschränkende Maßgaben auf Rechtsfolgenebene begrenzt. Klafki kritisiert, dass künftig sogar im privaten Raum Ausgangsbeschränkungen gestattet seien. "Bei unbefangener Lesart könnte man meinen, der Gesetzgeber wolle die zuständigen Behörden ermächtigen, den Gang in den eigenen Garten zu verbieten."

... Ähnlich desaströs bewertet auch die Bochumer Staats- und Gesundheitsrechtlerin Dr. Andrea Kießling in ihrer Stellungnahme das Vorhaben: Wie Klafki kommt auch sie zum Ergebnis, dass der geplante § 28a IfSG den Vorgaben Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheit nicht genügt. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern wolle offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren, kritisiert sie. Und prophezeit: "In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren."

Bitte auch befristen

Abgesehen von genaueren Voraussetzungen der einzelnen Maßnahmen fehlten im Entwurf Einschränkungen in zeitlicher Hinsicht, die Angabe eines konkreten Ziels und eine Begründungspflicht auch für Rechtsverordnungen. "Schwere Grundrechtseingriffe wie die Corona-Schutzmaßnahmen sollten befristet werden, damit die Behörden vor einer Verlängerung prüfen müssen, ob tatsächlich weiterhin alle bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen erforderlich sind." Es empfehle sich, hier eine Frist von höchstens vier Wochen anzusetzen.

Dies sieht auch der Berliner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Möllers so. Ebenso wie der Augsburger Staatsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger mahnte auch Möllers in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Befristung der Maßnahmen an: "Für flächendeckende, die Allgemeinheit adressierende Maßnahmen, die das öffentliche Leben beeinträchtigen können, würden sich Befristungen empfehlen: Diese hätten den Effekt, dass sie beim Gesetz- und Verordnungsgeber neuen Handlungs- und politischen Rechtfertigungsbedarf auslösten, damit die Legitimation der getroffenen Maßnahmen auffrischten und so auch "eine freiheitsbeeinträchtigende Gewöhnung bei politischen Akteuren und der Bevölkerung verhindern". ...

Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag gefordert

Möllers sprach sich weiter auch für mehr parlamentarische Beteiligung aus, etwa durch Festschreibung eines Zustimmungsvorbehaltes für den Deutschen Bundestag in Rechtsverordnungsermächtigungen. Dieser sollte für den Fall vorgesehen werden, dass die Bundesregierung oder ein Bundesministerium zum Erlass einer unmittelbar in Grundrechte eingreifenden Rechtsverordnung ermächtigt würde, um dem besonderen demokratischen Legitimationsbedarf solcher Maßnahmen zu entsprechen. Außerdem solle der Gesetzgeber das Bundesgesundheitsministerium damit beauftragen, die wissenschaftliche Bewertung der getroffenen Entscheidungen einem dazu zu berufenden, unabhängigen und interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Gremium anzuvertrauen. ...

Ob sich die Koalition die zahlreichen Bedenken und Anregungen der Juristen zu Herzen und sich Zeit für Korrekturen nimmt, erscheint indes eher unwahrscheinlich. Denn voraussichtlich schon nächste Sitzungswoche soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. ...

*Anm. d. Red. am 12.11.20, 12.02 Uhr: Der Artikel erschien wenige Minuten vor Beginn der Anhörung im Deutschen Bundestag. Die nachfolgenden Zitate sind allesamt den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen entnommen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...rung-bundestag/

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#5 von Tobias Martin Schneider , 15.11.2020 04:34

HIER GEHT'S DIREKT ZU BESAGTER PETITION (UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG)
- 🔊🔊🔊🔥🔥🔥ZUM UNTERSCHREIBEN & WEITERLEITEN!🔥🔥🔥🔊🔊🔊
https://www.openpetition.de/petition/onl...igungsgrundlage


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#6 von Albert von Bieren ( gelöscht ) , 15.11.2020 07:04

salam
habe mal unterschrieben. Hoffe das Merkel und co in die JVA kommen, alles Kriminelle in der Bundesregierung. Alleine der wirecardskandal zeigt deren gesinnung.

Albert von Bieren

RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#7 von Tobias Martin Schneider , 15.11.2020 19:43


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#8 von Tobias Martin Schneider , 16.11.2020 10:41

AUFRUF: RUFEN SIE IHRE ABGEORDNETEN AN:
https://youtu.be/a42_ho3o5sI
☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞☎📞


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#9 von Tobias Martin Schneider , 16.11.2020 14:52


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#10 von Tobias Martin Schneider , 16.11.2020 17:53


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#11 von Werner Arndt , 16.11.2020 17:58

Zitat
15. November 2020

Infektionsschutzgesetz: Der 18.11.2020 könnte ein (bitterer) historischer Tag werden

Am 18.11.2020 soll das Infektionsschutzgesetz neu gefasst werden. Dieses Gesetz rechtfertigt nicht nur die Maßnahmen der vergangenen Monate, die die Bundesregierung angeordnet hat. Es soll zudem nachträglich das bisher Verhängte „gerichtsfest“ machen, also Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen ausräumen.


Was jedoch noch schlimmer ist: So lange Covid-19 nicht komplett "ausgerottet" ist, wird das neue Gesetz wirksam sein. Und da wir davon ausgehen müssen, dass diese "Ausrottung" nicht gelingen wird, kann das neue Infektionsschutzgesetz faktisch ohne zeitliche Begrenzung gelten.

Wir sind an einem Punkt, an dem es fast egal ist, wie man zu den Maßnahmen der Bundesregierung steht - denn die im Gesetzt genannten Einschränkungen können jeden von uns treffen. Und das muss nicht einmal im direkten Zusammenhang mit einer Erkrankung, Infektion oder einem positiven Test stehen.

Es gilt jetzt also, über den eigenen "Corona-Schatten" zu springen und sich zu fragen, ob man die weitreichenden Einschränkungen auf Dauer mittragen kann.




https://www.neulandrebellen.de/2020/11/i...her-tag-werden/


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#12 von Werner Arndt , 16.11.2020 18:18

Zitat
15. November 2020

Rechtsanwalt Ralf Ludwig ruft zur viralen Aktion auf: "Stoppt das Infektionsschutzgesetz!"

Unterstütze die virale Aktion der Klagepaten, um das neue Infektionsschutzgesetz zu stoppen! Bitte überall teilen und aktiv werden! Zur Aktion: https://klagepaten.eu/2020/11/15/stoppt-...-virale-aktion/


https://kenfm.de/rechtsanwalt-ralf-ludwi...nsschutzgesetz/

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#13 von Tobias Martin Schneider , 17.11.2020 16:50

Weitere Unterschriften werden benötigt
Siehe auch:
AUFRUF: RUFEN SIE IHRE ABGEORDNETEN AN!


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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#14 von Werner Arndt , 17.11.2020 18:14

Zitat
17.11.2020

Demokratiedämmerung

Im Eiltempo will die Koalition das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen. Es ist die Basis für künftige Corona-Freiheitsbeschränkungen. Doch das geplante Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie - wie drei Punkte zeigen.

An diesem Mittwoch geht es im Bundestag ans Eingemachte. Die Regierungskoalition will das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen, der Bundesrat wird noch am selben Tag per Sondersitzung eingeschaltet, der Bundespräsident soll das Gesetz dann noch am gleichen Tag unterzeichnen.

Worum geht es?

Das Infektionsschutzgesetz in aktueller Fassung sieht in § 28 Absatz 1 derzeit eine Generalklausel für staatliche Maßnahmen vor. Das ist keine ausreichende Rechtsgrundlage, sie ist zu allgemein. Das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht den „Vorbehalt des Gesetzes“ vor. Für staatliche Maßnahmen, die so wesentlich sind, dass sie an Grundrechte rühren, braucht es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, also ein formelles Parlamentsgesetz.

Der Souverän, also der Bürger, muss seine Erlaubnis geben, wenn in seine Grundrechte eingegriffen wird. Das ist Volkssouveränität. Das Gesetz muss zudem klar gefasst, bestimmt und verhältnismäßig sein. Es muss einen legitimen Zweck verfolgen, objektiv für diesen geeignet und erforderlich sein (d. h. es darf kein milderes Mittel geben), und die Maßnahme muss in ihrer Eingriffsintensität proportional zum verfolgten, legitimen Zweck stehen.

... Was die Regierungskoalition hier vorstellt, ist eine Gesetzesfarce. Eine eilige Flickschusterei mit weitreichenden Folgen. Es ist ein Copy-and-paste der bisherigen Regulierungsfantasien in Gesetzesform und damit ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie. Schauen wir uns nur drei Punkte näher an.

... Der Rechtswissenschaftler und Einzelgutachter Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin hat nicht nur deshalb „gravierende Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Es stimmt, dass, wie Möllers sagt, die seit März dieses Jahres ergriffenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in einer „unter dem Grundgesetz unbekannten Breite und Tiefe“ in die Grundrechte eingegriffen haben. Der Gesetzgeber trägt dieser historischen Situation aber nicht im Ansatz durch erhöhten Begründungsaufwand Rechnung. Vielmehr geht es mit Copy-and-paste in die Verordnungswillkürherrschaft.

Dies sind nur einige Punkte, es gäbe weitaus mehr: die Frage nach der Einrichtung von Impfzentren, die Frage der starren Grenze der 50 Neuinfektionen (gemeint sind positive PCR-Tests) auf 100.000 Einwohner, nach unabhängigen Expertengremien, nach einer grundlegenden wissenschaftlichen Aufarbeitung der vielen, in sich widersprüchlichen Maßnahmen.

Die Politik verlangt Gehorsam, schafft es aber nicht einmal, ein in sich schlüssiges, auf breiter Basis stehendes und mit dem Grundgesetz konformes rechtliches Pandemie-Regime vorzustellen. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nennt einige Defizite und Vorbehalte.

Am Wochenende wurde daraufhin auch etwas nachgebessert. Auf eine Befristung der Maßnahmen konnte sich die Koalition offenbar einigen. Auch sollen die Länder die Maßnahmen besser begründen und einige Begriffe konkretisiert werden. Auf einen Parlamentsvorbehalt für bestimmte Maßnahmen konnte man sich jedoch wohl nicht einigen. Das hätte dem Bundestag die Möglichkeit gegeben, bestimmte Maßnahmen nachträglich zu genehmigen.

Das Gesetz wird gerade in Ausschüssen thematisiert, und es ist zu hören, dass nun vonseiten der Koalition kurzfristig noch mal zehn Seiten an Änderungen eingebracht werden. Wie Abgeordnete bei einer solchen Informationspolitik korrekt arbeiten sollen, ist ein Rätsel und gibt dem ganzen Verfahren den Anstrich von eiligem Dilettantismus. Ein Trauerspiel.

Insgesamt ist dies gerade die größte Prüfung, welche die parlamentarische Ordnung seit 1949 erlebt. Welten sterben nicht mit einem Knall, sondern mit einem Winseln, wusste der Schriftsteller T. S. Eliot. Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, gibt sich die Institution Bundestag selbst auf, sie schaufelt sich ihr eigenes Grab.

https://www.welt.de/kultur/article220209...daemmerung.html

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#15 von Werner Arndt , 17.11.2020 18:15

Zitat
13. November 2020

Neues Infektionsschutzgesetz: Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert

Die Bundesregierung will in Rekordzeit ein neues Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag pauken, das keine Entschädigungen für wegen einer Pandemie geschlossene Wirtschafszweige vorsieht. DEHOGA-Chefin Ingrid Hartges hält das für verfassungswidrig.

...

Führende Juristen üben ebenfalls Kritik

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier bezeichnete den Gesetzentwurf als "Persilschein" für die Bundesregierung, da Abwägungsentscheidungen zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsrechten vom Parlament in vollem Umfang an die Exekutive delegiert würden.

...

https://www.tageskarte.io/politik/detail...ogrammiert.html

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