Muslim-Forum
Willkommen im Forum der Muslime für deutschsprachige Gottesehrfürchtige

Alle Autoren des Forums zeichnen mit ihrem realen Namen



ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#1 von Tobias Martin Schneider , 11.01.2021 09:02

ZUM VERBREITEN:
Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!
https://www.nordkurier.de/politik-und-wi...0641971201.html


Tobias Martin Schneider  
Tobias Martin Schneider
Beiträge: 1.381
Registriert am: 06.03.2019

zuletzt bearbeitet 11.01.2021 | Top

RE: ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#2 von Werner Arndt , 11.01.2021 09:35

Zitat
08.01.2021

An Betriebsinhaber
Geschäftsinhaber
Hotelbesitzer, Restaurantbesitzer
Gewerbetreibende
Zur Verwendung und Weiterleitung

Rechtsfragen zum Thema "Wir machen auf"

...

6. Zusammenfassung

Seit April 2020 hat sich die Welt – und leider auch die Rechtswelt – dramatisch verändert. Es sind sehr viele neue Rechtsfragen zu klären, wobei sich die wesentlichen Fragen um die Notwendigkeit, Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der beispiellosesten Grundrechtsbeschränkungen drehen, die Deutschland je gesehen hat.

Es gibt endlich erste Gerichtsentscheidungen, die diese Beschränkungen nicht mehr mittragen und für rechtswidrig erklären. Es gibt auch Entscheidungen, die Bußgelder aufheben, da diese nicht auf verfassungsmäßiger Rechtsgrundlage beruhen. Wir als Anwälte hoffen darauf, dass die Gerichte sich auf ihren Eid besinnen und die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen auch künftig nach rechtsstaatlichen Prinzipien beurteilen. Wenn dies so ist, dann ist die Öffnung Ihres Betriebes Ihr gutes Recht.

Recht darf dem Unrecht niemals weichen!

...

Beate Bahner

Fachanwältin für Medizinrecht
spezialisiert auf Corona-Fragen
Mediatorin im Gesundheitswesen

https://www.corodok.de/wp-content/upload...Januar-2021.pdf

Werner Arndt  
Werner Arndt
Beiträge: 1.568
Registriert am: 03.06.2017


RE: ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#3 von Tobias Martin Schneider , 12.01.2021 14:32

Apropos Lockdown:

Schallende Ohrfeige:
CORONA, LOCKDOWN
Stanford-Studie: Kein Nutzen durch Lockdowns, aber Risiken
Vernichtendes Urteil von Top-Forscher
https://reitschuster.de/post/stanford-st...s-aber-risiken/

Etwas kürzer, aber etwas schwächer formuliert/argumentiert
https://tkp.at/2021/01/11/stanford-studi...-von-lockdowns/


Tobias Martin Schneider  
Tobias Martin Schneider
Beiträge: 1.381
Registriert am: 06.03.2019

zuletzt bearbeitet 12.01.2021 | Top

RE: ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#4 von Tobias Martin Schneider , 21.01.2021 13:21

Klage gegen Corona-Rechtsverordnung erfolgreich:Saar-Gericht kippt Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen

Es sei Sache des Verordnungsgebers, eine Klärung des Verhältnisses zwischen diesen beiden Normen herbeizuführen. bzw. sich für eine der beiden Vorschriften zu entscheiden.

Die Richter gaben der Landesregierung jedoch bereits einen verdeckten Hinweis: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasse der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind.

Vollständiger Artikel unter:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saar...en_aid-55786707

Siehe auch:
Wehren wir uns!


Tobias Martin Schneider  
Tobias Martin Schneider
Beiträge: 1.381
Registriert am: 06.03.2019

zuletzt bearbeitet 21.01.2021 | Top

RE: ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#5 von Werner Arndt , 21.01.2021 17:58

Zitat
21. Januar 2021

Richter rechnet mit dem Lockdown und der Corona-Politik ab

Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat: Die Begründung dieses Urteils ist eine Generalabrechnung mit der Corona-Politik.


Es gibt sie noch, die mutigen Richter, die sich gegen die Meinung stellen, die von oben und ganz oben kommt. Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat: Es ist mehr als ein Freispruch, wobei die Kosten zu Lasten des Landes Thüringens gehen. Die Begründung dieses Urteils ist eine juristische Generalabrechnung mit der Corona-Politik. Der Richter begründet aber nicht mit abstrakten Normen, sondern greift auf medizinische Fakten, wirtschaftliche Folgen und Auswirkungen der konkreten Politik zurück. Er hat damit eine Art Kompendium der Kritik zusammengestellt.

Es ist zwar „nur“ ein amtsgerichtliches Urteil, und angesichts der vielen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die die Corona-Maßnahmen fast vollständig abgesegnet haben, wird es keine großen Auswirkungen haben. Aber die Begründung hat es in sich, und TE kommentiert und dokumentiert daher das Urteil.


...

Gewöhnung an den Ausnahmezustand

Nun hat in der Öffentlichkeit seither ein Art Gewöhnung eingesetzt. „Es geht nicht anders“ oder „es ist doch nicht so schlimm“. Der Richter verweist zu Recht darauf hin, dass das bislang als „normal“ empfundene Leben zum Straftatbestand umgedeutet wurde:

· Wenngleich es scheint, dass es in den Monaten der Corona-Krise zu einer Werteverschiebung mit der Folge gekommen ist, dass zuvor als absolut exzeptionell betrachtete Vorgänge inzwischen von vielen Menschen als mehr oder weniger „normal“ empfunden wer- den, was selbstverständlich auch den Blick auf das Grundgesetz verändert, sollte nach dem Gesagten an sich kein Zweifel daran bestehen, dass mit einem allgemeinen Kontaktverbot der demokratische Rechtsstaat ein – bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes – Tabu verletzt. 

· Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was ei- ne grundlegende Freiheit darstellt. Ob die Bürgerin abends ein Café oder eine Bar besucht und um der Geselligkeit und Lebensfreude willen das Risiko einer Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt oder ob sie vorsichtiger ist, weil sie ein geschwächtes Immunsystem hat und deshalb lieber zu Hause bleibt, ist ihr unter der Geltung eines allgemeinen Kontaktverbotes nicht mehr zur Entscheidung überlassen.

Aber wofür das alles? Geradezu ausschweifend zitiert der Amtsrichter Belege, wie wirkungslos das Kontaktverbot ist. Er wägt die Freiheitsbeschränkungen gegen die Tatsache ab, dass in Altersheimen der Schutz vernachlässigt wurde, während die weniger gefährdete Bevölkerung nicht mehr auf die Straße darf. Bemerkenswert ist eine andere Argumentation, die von Regierung und dem gelegentlich tagenden Bundestag nicht gewürdigt werden: Die Folgen dieser Politik, und die lassen sich bemessen.

· (1) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die unmittelbare Folgen der an sie adressierten Freiheitseinschränkungen sind
(2) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die mittel- bare Folgen der Lockdown-Maßnahmen sind (z.B. Gewinneinbußen von Zulieferern von unmittelbar betroffenen Unternehmen; Gewinneinbußen, die aus der Unterbrechung von Lieferketten resultieren und z.B. zu Produktionsausfällen führten; Gewinneinbußen, die aus Reisebeschränkungen resultierten) 
(3) Lohn- und Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit
(4) Konkurse/Existenzvernichtungen

· 5) Folgekosten von Konkursen/Existenzvernichtungen 


Die nüchternen Zahlen bezieht er von dem bekannten Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek. Der kritisierte im Sommer, dass der Lockdown des März nur in Teilen verfassungskonform war. Auch generelle Versammlungsverbote seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung habe aber vor allem auch ohne nachvollziehbare Faktenlage entschieden und keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt. TE hat damals darüber berichtet.

Die verheerenden Folgen der Corona-Politik

· „Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“ 353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd. Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro. Es handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. Hinzu kommen Hilfen der Länder. Da die staatlichen Hilfen großenteils Kredite beziehungsweise Kreditgarantien umfassen, stehen ihnen nicht notwendigerweise entsprechend hohe Verluste der privaten Wirtschaft gegenüber. Andererseits werden die privaten Verluste jedenfalls wesentlich größer sein als die staatlichen Entschädigungen oder als verlorene Zuschüsse gezahlten Hilfsgelder.
[b]·[/b Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands sind wirtschaftliche Schäden in dieser Größenordnung durch eine staatliche Entscheidung verursacht worden. Was die Bewertung der Schäden der Privatwirtschaft und der privaten Haushalte angeht, so muss berücksichtigt wer- den, dass die Einbußen zum Teil durch staatliche Leistungen kompensiert worden sind oder noch kompensiert werden. Die staatlichen Leistungen vermindern also den ökonomischen Schaden der privaten Wirtschaftssubjekte. Sie vermindern aber nicht den volks- wirtschaftlichen Gesamtschaden, denn sie belasten ja die öffentlichen Haushalte und so- mit letztlich die Steuerzahler. Diese Kosten dürfen bei der Berechnung der Nachteile des Lockdown nicht unter den Tisch fallen.“

Aber es geht weit über wirtschaftliche Schäden hinaus. Ruhig werden weitere Folgen aufgezählt und mit nachprüfbaren Quellen belegt.

· die Zunahme häuslicher Gewalt gegen Kinder und Frauen
Zunahme von Depressionen infolge sozialer Isolation
 Angst-Psychosen/Angst-Störungen infolge Corona-
· Angst
 und andere psychische Störungen/nervliche Überlastung wegen familiärer/persönli-cher/beruflicher Probleme infolge des Lockdown 

· Zunahme von Suiziden, beispielsweise infolge von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
· gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Bewegungsmangel

· Unterlassung von Operationen und stationären Behandlungen, weil Krankenhausbetten für Coronapatienten reserviert wurden 
Unterlassung von Operationen, stationären Behandlungen, Arztbesuchen, weil Patienten Infizierung mit Covid-19 befürchten.

Das Fazit des Richters hat es in sich, und in einem weiteren Punkt nennt er auch die Schäden, die in vielen wirtschaftlich von Deutschland abhängigen Ländern des Südens entstehen:

· Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-s...ona-politik-ab/

Werner Arndt  
Werner Arndt
Beiträge: 1.568
Registriert am: 03.06.2017


RE: ZUM VERBREITEN: Wie man sich JURISTISCH GEGEN den LOCKDOWN WEHREN kann!

#6 von Tobias Martin Schneider , 31.01.2021 08:13

Maßnahmen werdn bis zum 31.Dez. 2021 verlängert (und danach wahrscheinlich wieder):

Beitrag 63
Wie können wir Grundlegendes ändern? (5)

Ein Grund mehr von vielen Gründen sich gegen die Maßnahmen zur Wehr zu setzen


Tobias Martin Schneider  
Tobias Martin Schneider
Beiträge: 1.381
Registriert am: 06.03.2019

zuletzt bearbeitet 31.01.2021 | Top

   

Wehklagen an die Quelle der Liebe
GIB GATES KEINE CHANCE: Linux - kostenlos & weitaus weniger anfällig für Viren & weitere Vorteile

Xobor Forum Software von Xobor
Datenschutz