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Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#1 von Fatima Özoguz , 11.05.2013 11:31

Eltern dürfen die Religion "muslimisch" nicht auf Geburtsurkunde eintragen lassen

Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

GREVEN Muslimen ist es seit Januar 2009 verwehrt, ihre Religion in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Ein Fall, der sich vor mehr als vier Jahren in Greven abspielte, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.


http://www.muensterschezeitung.de/lokale...;art967,1998230

Es wird höchste Zeit, dass der Islam als "Körperschaft öffentlichen Rechts" anerkannt wird.


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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#2 von Gelöschtes Mitglied , 11.05.2013 14:19

Assalamu aleikum!
Die Münsteraner Entscheidung ,das Urteil,das Relgionsgemeinschaften, welche den Körperschaften des
öffentlichen Rechts angehören einen priveligierteren Status einzuräumen sei ,ist ein Skandal.
Ein Skandal deshalb, weil es die Heuchelei der kommunalen Staatsorgane im Umgang mit den islamischen Verbänden
offenbahrt.
Einen eventuell " wertvolen Früchte tragenden innerreligiösen Dialog, auf gleicher Augenhöhe,mit dem Ziel Rechte von religiösen Minderheiten, auch in unserem Land,zu schützen, deren subjektiven Rechten eine gesetzliche- verankerte Rechtsfähigkeit zu genehmigen, kann nur real geschehen ,wenn " Wir "als muslimische Community Mitglied
in der Körperschaft des öffentlichen Rechts werden.
Dann würden, inscha Allah, viele Migranten, den Begriff Integration besser verstehen und sich zunehmend
wahrscheinlich nicht so verloren, ausgegrenzt mehr fühlen als bisher es der gegenwärtige Zustand
der Akzeptanz und Toleranz Ihnen gegenüber in Deutschland bewiesen und gezeigt hat. In Bezug auf die relevante Einbindung der muslimischen Religiosnszugehörigkeit als Wurzel der Identität des ausländischen Menschen muslimischer Herkunft,der nicht nur
eine Person , sondern eine gleichwertige Persönlichkeit besitzt wären nicht mehr so viele Steine in den Weg
gelegt.
Dieses Ziel zu erreichen kann nur adäquat mit Hilfe einer ernstzunehmenden Vertretung der Muslime in diesem Land,
mit einer muslimischen Partei öffentlich rechtlich funktionieren.
Ich bin jetzt schon ganz gespannt auf die MDU ,welche sich ja , inscha Allah an unserem Pfingstwochenende
in Hamburg, in der Imam Ali Moschee vorstellen wird........!!!


zuletzt bearbeitet 11.05.2013 14:32 | Top

RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#3 von Daros Darokakis ( gelöscht ) , 12.05.2013 07:38

".....Begründung: Seit dem 1. Januar 2009 sei dies auf Grund einer Änderung des Personenstandsgesetztes nicht mehr möglich. Es dürften nur noch Religionen eingetragen werden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts seien......"

Mich würde ja interessieren wie so ein sinnfreies Gesetz zustande kommt.
wer es auf den weg gebracht hat & warum !?


Daros Darokakis

RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#4 von Gelöschtes Mitglied , 12.05.2013 17:13

Assalamu aleikum Freund des Widerstandes!

Das würde mich auch schon sehr interessieren,wie so ein bescheuertes Gesetz zustande kommt!!!
Ich glaube das die kommunalen Behörden die Order von den deutschen Schreibtischtätern,welche den
Architekten der installierten und mit Kalkül beabsichtigten Fremdherrschaft in Deutschland dienen,nahegelegt
bekommen haben, um die zionistische Verschleierungspolitik zu bestätigen dadurch das ,das was nicht sein kann weil nicht sein darf,eben das der Islam definitiv zu Deutschland gehört vertuscht wird, indem jene Statistik einfach mit
solchen Gesetzesentscheidungen gefälscht und der muslimische Einwohner hierbei übergangen wird.
Der muslimische Einwanderer wird in unserer von Werteverlust geprägten Gesellschaft ohnehin dazu
genötigt sich bedingungslos zu assimilieren.Dieser Skandal könnte ein gewisser Wink vom deutschen
Zaunpfahl sein und eventuell dann den schon assimilierten Einwanderer zur Konvertierung, als Mittel zum Selbszweck,
zur christlichen Religion veranlassen.
Die christliche Leitkultur hätte dann ein neues Mitglied in ihreren Reihen zu verzeichnen und
die psychatriche Landesanstalt in diesem Land einen neuen Patienten.

Das ist nur ein unmaßgeblicher Gedanke ,Gesichtspunkt von mir............und muss nicht der Wahrheit
entsprechen.


RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#5 von Hans Pütz , 12.05.2013 19:44

Guten Tag zusammen,

das ist aber jetzt ein schlimmes Mißverständnis. Muslim oder Islam kann genauso wenig wie Christ, Hindu oder Buddhist eingetragen werden, weil es eben keine Körperschaft ist, sondern "nur" die Hinwendung zu einem religiösen Überbau verdeutlicht. Jede Gemeinschaft kann sich aber als Körperschaft anerkennen lassen, wie das etwa die römisch katholische Kirche, die evangelische Kirche aber auch die Zeugen Jehovas gemacht haben. Die Anerkennung als Körperschaft hat einige Vorteile auch jenseits des Standesrechts. Man ist damit berechtigt eigene Schulen zu gründen oder auch eigene Beamte zu ernennen (kein Witz).

Die muslimischen Gemeinschaften sind heute in aller Regel als Vereine organisiert. Deshalb auch keine Eintragung in Urkunden oder allenfalls unter "sonstiges". Das betrifft aber als Verein organisierte christliche Gemeinschaften genauso.

Einen schönen Abend noch und alles Gute

Hans Pütz


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zuletzt bearbeitet 12.05.2013 | Top

RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#6 von Fatima Özoguz , 12.05.2013 22:23

Sehr geehrter Herr Pütz

warum Missverständnis? Das Problem liegt doch darin, dass dem Islam der Status einer Körperschaft Öffentlichen Rechts konsequent verweigert wird, unter der Ausrede, es gäbe keinen Ansprechpartner, weil der Islam "nicht organisiert" sei.

http://www.kath.net/news/28868

Zitat
Die muslimischen Gemeinschaften sind heute in aller Regel als Vereine organisiert. Deshalb auch keine Eintragung in Urkunden oder allenfalls unter "sonstiges". Das betrifft aber als Verein organisierte christliche Gemeinschaften genauso.


Wir sind als Vereine organisiert, weil es nicht anders geht. Es ist eine Notlösung.

Schöner Abend noch


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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#7 von Hans Pütz , 13.05.2013 08:56

Guten Morgen Frau Özoguz,

"Islam" kann wie "Christentum" "Hinduismus" oder "Buddhismus" nicht als Körperschaft anerkannt werden. Eine Körperschaft in diesem Sinne setzt eine Gemeinschaft wirklich gleichgesinnter voraus, die alle den gleichen Zweck verfolgen. Deshalb gibt es auch eine Vielzahl anerkannter christlicher Körperschaften. Ganz große wie die römisch-katholische Kirche, aber auch ganz kleine Splittergruppen. Genauso könnte auch eine der bisher als Verein organisierten islamischen Gruppen die Anerkennung beantragen.

Ich habe versucht herauszufinden, ob es wirklich schon mal einen Antrag gegeben hat und habe keinen finden können. Ich glaube nicht, dass man einen solchen Antrag ablehnen könnte. Wenn Sie mir wirklich einen Fall nennen könnten, in dem die Anerkennung verweigert wurde, müsste ich meine Haltung überdenken. Bis dahin gehe ich nach wie vor von dem Mißverständnis aus, dass davon ausgeht, eine aus vielen (potentiellen Körperschaften) Gruppierungen bestehende, durch eine weitgehend gleiche Weltanschauung geprägte Vielfalt von Menschen, könne als Körperschaft anerkannt werden.

Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg

Hans Pütz

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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#8 von Hans Pütz , 13.05.2013 13:50

Nachtrag:

Die "Alevitische Gemeinde Deutschland" hat hier in NRW den Antrag gestellt, als Körperschaft anerkannt zu werden.

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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#9 von Fatima Özoguz , 14.05.2013 10:47

Verehrter Herr Pütz,

trotzdem bleibt ja der ursprüngliche Streitfall bestehen, dass nur Körperschaften Öffentlichen Rechts auf der Urkunde eingetragen dürfen, angeblich.

Mit welcher Begründung ist es denn eigentlich so, dass nur einzelne organisierte Gemeinschaften wie römisch-katholisch, protestantisch usw. so einen Antrag stellen können, die ganze Glaubensrichtung aber nicht? Sehe ich irgendwie nicht so recht ein.

http://german.irib.ir/radioislam/beitrae...-in-deutschland

Ist der Antrag der Aleviten denn angenommen worden?


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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#10 von Hans Pütz , 14.05.2013 14:29

Liebe Frau Özuguz,

Sie stellen 2 Fragen.

Warum erfolgte die Neuregelung das nur noch Angehörige anerkannter Körperschaften ihre Religionszugehörigkeit eintragen lassen können? Warum können nur einzelne organisierte Gemeinschaften einen Antrag auf Anerkennung stellen?

Die Neuregelung wurde gewählt, weil die Flut der gewünschten Einträge unüberschaubar wurde. Humanisten, Satanisten, Esoteriker, Neue Weltdiener etc. begehrten Eintrag und es sollte sichergestellt werden, dass es sich nicht nur um vorübergehende Modeerscheinungen handelt. Diesen Sinn und Zweck erfüllt die Neuregelung meines Erachtens. Ich gebe Ihnen im Ergebnis Recht, dass eine so große Glaubensgemeinschaft wie die der Muslime mit dem neuen Recht nicht zu ihrem Recht kommt. Ich hätte aber auch keine direkte Idee, wie man es denn besser regeln könnte. Ich gehöre einer als Verein organisierten hinduistischen Gemeinde an und habe auch keine Chance dies in meinen Personenstandspapieren eintragen zu lassen.

Das nur einzelne organisierte Gemeinschaften einen Antrag auf Anerkennung stellen können liegt ganz einfach daran, dass eine Körperschaft eine gewisse Organisationsstruktur haben muss. Eine Körperschaft muss vertreten werden. Wer sollte etwa die christlichen Kirchen vertreten. Glauben Sie, dass Katholiken und evangelische Christen sich in dieser Frage einigen könnten. Was ist dann mit den fundamentalistischen christlichen Splittergruppen? Wer vertritt die? Bei den hinduistischen Gemeinden wäre es auch nicht denkbar, eine gemeinsame Vertretung zu finden. Ob das bei den islamischen Gemeinden möglich wäre, kann ich nicht wirklich beurteilen.

Bitte bedenken Sie auch, dass es sich um eine Regelung des zivilen Personenstandsrechts handelt. Ich könnte auch ganz gut nachvollziehen, wenn man die Religionszugehörigkeit ganz gestrichen hätte. Denn die hat mit dem auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch fußenden Standesrecht nicht wirklich etwas zu tun. Seit der Rechtsreform werden übrigens auch keine akademischen Titel mehr eingetragen. Das führt in der täglichen Arbeit zu größeren Diskussionen als die Frage der Religionszugehörigkeit.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Neuregelung hat definitiv ihre Schwächen, ist deshalb aber nicht von vornherein bescheuert, sondern vom Verwaltungsstandpunkt her ganz gut verständlich und ich habe auch schon in Papieren hinter dem Eintrag „Sonstige“ die Erläuterung „muslimisch“ gelesen.

Der Antrag der alivitischen Gemeinde Deutschland auf Anerkennung als Körperschaft ist noch nicht beschieden worden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Ihr


Hans Pütz

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RE: Eintragung als "muslimisch" abgelehnt

#11 von Gelöschtes Mitglied , 14.05.2013 16:44

Assalamu aleikum!
Lieber Herr Pütz.................,
Sie erwähnen das die " Neuregelung " mit Schwächen behaftet ,
jedoch aber vom typisch deutschen und komplizierten Verwaltungsstandpunkt aus ,betrachtet
nachvollziebar ist; "Sie " haben auch schon mal unter der Rubrik " Sonstiges "den
Hinweis, die Erläuterung "muslimisch" erkennen, bemerken dürfen und diese willkürliche Flickschusterei hat Sie mutmaßlich zufriedengestellt.
Wir Muslime verkörpern aber keine anonymen Nummern.wollen auch als solche nicht verwaltet werden
Wir sind prozentual mit 4-5 Millionen Muslimen anteilig in der deutschen Bevölkerung in er BRD vertreten
und wollen ernst genommen und nicht verarscht werden.Es hat einen Grund, ganz bestimmt, weshalb man uns den
Eintrag ins Personenstandregister auf "breiter Fläche im gesamten Bundesgebiet verweigert.
Sie haben offensichtlich nicht die Brisanz dieser Benachteiligung von muslimischen Menschen verstanden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und die Rechtleitung Gottes, des Einen !


zuletzt bearbeitet 14.05.2013 16:46 | Top

   

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