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Am 9.11. bekämpft der Bundestag eine große deutsche Moschee

#1 von Yavuz Özoguz , 10.11.2022 18:25

Am 9.11. bekämpft der Bundestag eine große deutsche Moschee

Was gerade in der Bundesrepublik Deutschland geschieht, wird eines Tages in den Geschichtsbüchern als Religionsverbot gegen Schiiten in Deutschland zu lesen sein. Ausgerechnet am 9.11. hat der Bundestag beschlossen, die Schließung der wichtigsten Moschee der Schiiten in Europa voranzutreiben! Die in diesem Zusammenhang geäußerten Schmähungen und Verleumdungen durch die Politiker und ihre Presstituierten lassen keinen Zweifel aufkommen, dass die Schia in Deutschland faktisch verboten werden soll, wenn sie es nicht schon längst ist. Um das besser zu verstehen, bedarf es eines kurzen Abrisses des schiitischen Glaubens.



Die Schia – auch bekannt als dschafaritische Rechtsschule des Islam – fußt auf einem einzigen Glaubenssatz, nämlich dem Bekenntnis der Einheit Gottes. Eine bedeutsame Überlieferung besagt: „Sag, es gibt keine Gottheit außer Allah und erlange die Erlösung“. Aufbauend auf dem Glauben an die Einheit Gottes, gibt es insgesamt fünf Glaubensgrundsätze, der sogenannte „Stamm der Religion“, den jeder Schiit verstehen, verinnerlichen und immer tiefer durchdringen muss. Diese fünf Prinzipien muss er mehr als glauben: Einheit Gottes, Gerechtigkeitsprinzip, Prophetentum, Imamat und Ewiges Leben (nach Auferstehung). Diese fünf Prinzipien darf er nicht nur deshalb glauben, weil andere ihm so etwas erzählen oder er andere darin „nachahmt“. Er muss sie selbst verstehen und aus voller Überzeugung annehmen! Diese fünf Prinzipien sind so aufgebaut, dass jedes Prinzip sich logisch und nachvollziehbar aus dem vorherigen herleiten lässt. Daher genügt es, das erste Prinzip richtig zu verstehen. Zusammen mit der Tatsache, dass man selbst lebt, folgen die weiteren Prinzipien. Der Sinn des irdischen Lebens des Menschen besteht darin, die höchste Stufe der Liebe Gottes zu erlangen, der einem „Alles“ schenken will, selbst die göttliche Freiheit.

Von diesen „Stamm der Religion“ zweigen die sogenannten „Zweige der Religion“ ab. Das sind zehn Handlungsprinzipien, zu denen unter anderem das Gebet und das Fasten gehören. Während der Gläubige die Grundlagen verinnerlicht haben muss, muss er für die Zweige, also die Feinheiten und Details ein „Vorbild der Nachahmung“ wählen. Vorbild der Nachahmung ist vereinfacht dargestellt so etwas wie ein Art Papst für Schiiten, mit dem Unterschied, dass es mehrere davon nebeneinander gibt und jeder erwachsene Schiit sich seinen eigenen Papst wählen muss. Sie sind bekannt als Großayatollahs. Um die Stufe eines Großayatollahs erlangen zu können, bedarf es eines jahrzehntelangen Studiums, eines ausgezeichneten Lebenswandels in Bescheidenheit, eine außerordentliche Weisheit und vieles andere mehr.

Im letzten Jahr ist es in Deutschland bereits zum faktischen Entzug des Grundrechts auf Religionsausübung für Schiiten gekommen. Gleich zwei ihrer größten Moscheen in Münster und Bremen wurde – ohne dass auch nur eine einzige Straftat oder gar Strafanzeige vorlag – geschlossen [1]. Diese besondere Form der deutschen Auffassung von Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung erlaubt es Innenministern einen Verein zu verbieten, selbst wenn dieser nie das Gesetz gebrochen hat. Und einen Richter braucht er dafür auch nicht. Er ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person und der verbotene Verein muss dann versuchen – nachdem er verboten worden ist, alle seine Dokumente und Rechner, sowie seine Gebäude und Grundstücke konfisziert worden sind – seine Unschuld zu beweisen. Auch das ist eine besondere Form der deutschen Interpretation der Unschuldsvermutung. Die betroffenen Moscheevereine haben geklagt. Ihr Erfolg vor Gericht dürfte so sein, wie einstmals der Erfolg einer Synagoge, die gegen ihre Schließung durch Mietkündigung gegen die Stadtverwaltung geklagt hat [2]. Die Behörden gehen gegen viele schiitische Moscheen in Deutschland vor. Gleich mehreren wurde ihre Gemeinnützigkeit entzogen; darunter dem ältesten rein deutschsprachigen Verein mit fast ausschließlich deutschen Mitgliedern. Als Grund für den Entzug wird die Beobachtung durch den Verfassungsschutz genannt. Doch der Verfassungsschutz beobachtet nicht nur. Er „besucht“ auch Arbeitsstätten von Schiiten und lässt Mitarbeiter kündigen. Er „informiert“ auch Sportvereine und lässt ehrenamtlich tätige Trainer entlassen. Die Verfolgung von Schiiten in Deutschland hat Ausmaße erreicht, für die sich viele in Deutschland eines Tages schämen werden. Der für Deutschland so peinliche Radikalenerlass [3] feiert seine Widerauferstehung.

Gestern, ausgerechnet am 9.11.2022, kam es zu einer Bundestagsdebatte, die darauf abzielte, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) zu verbieten. Ein entsprechender Beschluss zur Prüfung des Verbots wurde gefasst und steht unlöschbar in den Bundestagsarchiven. Die Geschichtsvergessenheit der Bundestagsabgeordneten ist entlarvend, da am 9.11. im Land eines Ereignisses gedacht wird, was zum dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte gehört. Am 9.11.1938 wurden Synagogen verboten, und angezündet.

In den sich inzwischen überschlagenden „Meldungen“ zum Thema gibt es eigentlich kaum noch einen Vorwurf gegen das IZH, der nicht erhoben wird. Selbst der Verfassungsschutz, welcher das IZH seit mehreren Jahrzehnten intensiv beobachtet, dürfte überrascht sein angesichts der Vorwürfe, die erhoben werden. Eine in den Medien und von Politkern verbreitete Agententätigkeit ist dem Verfassungsschutz bisher sicher nicht aufgefallen. Auch gab es in den über drei Jahrzehnten Beobachtung durch den Verfassungsschutz keine einzige Straftat, die dem IZH oder ihren Mitarbeitern vorgeworfen worden ist.

Es ist genau jener Verfassungsschutz, der einen bedeutsamen Sargnagel auf die Schia in Deutschland eingehämmert hat. In den Schließungsverfügungen zu den bereits verbotenen Moscheen ist nachzulesen, dass der Verfassungsschutz jeden Schiiten als „Extremisten“ einstuft, der Anhänger der bedeutendsten „Vorbilder der Nachahmung“ ist. Namentlich erwähnt werden unter anderem: Großayatollah Chomeini, Großayatollah Chamenei, Großayatollah Muhammad Baqir Sadr, Großayatollah Sistani, Großayatollah Fadhulllah, Großayatollah Kamal-Haydari, Großayatollah Misbah Yazdi usw. Das sind die mit Abstand aktuell oder bis vor Kurzem bedeutendsten Großayatollahs in der islamischen Welt. Und wenn die „Beziehung“ zu diesen Personen bereits als Indiz für „Extremismus“ gilt, ist jeder Schiit in Deutschland – falls er dem Islam noch nicht abgeschworen hat oder nicht einem von Briten finanzierten Fake-Gelehrten folgt – ein Extremist.

Im Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) sitzt der mit Abstand höchstrangige schiitische Gelehrte Europas. Das kann man allein daran ersehen, dass er der Ermächtigte von zahlreichen dieser Großayatollahs für Deutschland und teilweise auch für Europa ist. Das IZH ist die älteste schiitische Moschee in Deutschland (in den 1960ern erbaut), wurde von zahlreichen großen Gelehrten des Islam geleitet, darunter Ayatollah Beheschti [4], dem späteren obersten Richter der Islamischen Republik Iran. Er hat auch an mehreren deutschen Universitäten Vorlesungen gehalten. Darunter auch Sayyid Chatami [5], der spätere Präsident der Islamischen Republik Iran.

Das IZH war und ist Begegnungsstätte der Kulturen und Religionen. Jüdische Rabbiner waren genau so oft in der Moschee wie christliche Würdenträger. Auch zahlreiche Politiker aus Bund und Land haben das Zentrum immer wieder gerne besucht. Und jetzt soll jenes Zentrum geschlossen werden aus rein politischen Gründen. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit.

Wer immer noch nicht verstanden hat, in welch gefährliches Fahrwasser Deutschland als Vasall der USA geraten ist, der sollte sich einmal vorstellen, was es bedeutet, einer Million deutscher Schiiten ihre wichtigste Moschee zu nehmen. Die wenigsten Schiiten in Deutschland sie Iraner – gegen die sich der aktuelle Hass richtet – aber das IZH ist das wichtigste Zentrum für alle Schiiten in Deutschland mit großartiger Wirkung auf Europa.

Das Übelste an der ganzen Entwicklung ist, dass die hasserfüllten Politiker sich gegenseitig in ihren von den Presstituierten so gerne veröffentlichten Aussagen gegen das IZH derzeit zu überbieten versuchen, während sie immer noch nicht verstanden haben, gegen wen sie da eigentlich kämpfen. Meine Wenigkeit hat versucht eine andere Sicht auf den Iran zu vermitteln [6]. In meiner Unbedeutendheit bin ich zweifelsohne kläglich darin gescheitert; und das seit 40 Jahren! Gott vergebe es. Aber das IZH gehört letztendlich demjenigen, dessen Namen die Moschee trägt, nämlich Imam Ali. Imam Ali wurde erschlagen, als er sich in einer Gebetsnische seiner Moschee in der Niederwerfung befand [7]. Es hat 1400 Jahre gedauert, dass die Welt verstanden hat, dass die Schia eine Befreiungstheologie vertritt, die alle Super-Kapitalisten, alle Imperialisten und alle jene, die glauben die Welt mit Gewalt beherrschen zu können, zum Wanken bringen wird. Die Anhängerschaft Imam Husains [8] ist bereit gegen Tausendschaften des Unrechts aufzustehen, selbst wenn klar ist, wie jener irdische Einsatz ausgehen wird.

Wenn Deutschland das IZH schließt, werden zehn neue IZHs geboren werden. Und so wird Deutschland eines der ersten Länder des unaufhaltsam untergehenden westlich-kapitalistischen Verbrechersyndikats werden, in dem Aschura [9] und Kerbela in den Schulen gelehrt wird. Davon bin ich fest überzeugt. Meine Wenigkeit wird jene neue Blütezeit Deutschlands wohl nicht mehr miterleben. Und – Gott bewahre – es ist zu befürchten, dass ich die Schließung des IZH miterleben werde. Aber ich glaube tief und Fest an Gerechtigkeit und das Ewige Leben!

[1] https://iqna.ir/de/news/3005789/deutschl...nsaus%C3%BCbung
[2] https://www.stadtgeschichte-coburg.de/bl...urger-synagoge/
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
[4] http://www.eslam.de/begriffe/b/beheschti.htm
[5] http://www.eslam.de/begriffe/i/islamisch...rum_hamburg.htm
[6] Eine andere Sicht auf den Iran – weil ich Deutschland liebe!
[7] http://www.eslam.de/begriffe/a/ai/ali_ibn_abu_talib.htm
[8] http://www.eslam.de/begriffe/h/husain_ibn_ali.htm
[9] http://www.eslam.de/begriffe/a/as/aschura.htm

Yavuz Özoguz  
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Weiteres zum Thema Pseudo-Gewaltenteilung:

#2 von Tobias Martin Schneider , 10.11.2022 18:59

Zitat:

,,Diese besondere Form der deutschen Auffassung von Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung erlaubt es Innenministern einen Verein zu verbieten, selbst wenn dieser nie das Gesetz gebrochen hat. Und einen Richter braucht er dafür auch nicht. Er ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person und der verbotene Verein muss dann versuchen – nachdem er verboten worden ist, alle seine Dokumente und Rechner, sowie seine Gebäude und Grundstücke konfisziert worden sind – seine Unschuld zu beweisen. Auch das ist eine besondere Form der deutschen Interpretation der Unschuldsvermutung. Die betroffenen Moscheevereine haben geklagt. Ihr Erfolg vor Gericht dürfte so sein, wie einstmals der Erfolg einer Synagoge, die gegen ihre Schließung durch Mietkündigung gegen die Stadtverwaltung geklagt hat"

Siehe hierzu auch zum Thema Pseudo-Gewaltenteilung:

,,Ein krasses Beispiel eines Widerspruchs zur Gewaltenteilung liefert das Grundgesetz selbst. So werden die höchsten Richter des Landes, die Verfassungsrichter gemäß Artikel 94 vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Hat eine Partei in beiden Gremien die Mehrheit (was durchaus vorgekommen ist), dann kann sie auch Richter aus ihren eigenen Reihen bestimmen.

Wie aber soll eine echte Gewaltenteilung funktionieren, wenn die Regierenden darüber (mit)bestimmen, wer Verfassungsrichter wird?"

Kompletter Artikel siehe:
Was ist eine kapitalistische Demokratie?

Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig
https://www.anti-spiegel.ru/2019/urteil-...128082275390625
(Die Staatsanwälte in Deutschland sind Weisungsgebunden d.h.
an die Weisungen des Justizministers)

Was ist von Seiten des (Bundes)verfassungsgericht & Verfassungsjuristen zu erwarten?


Tobias Martin Schneider  
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zuletzt bearbeitet 10.11.2022 | Top

zur Bundestagesentscheidung, die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg durch die Regierung prüfen zu lassen

#3 von Tobias Martin Schneider , 14.11.2022 13:02

zur Bundestagesentscheidung, die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg durch die Regierung prüfen zu lassen
https://www.presseportal.de/pm/74859/5369265


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zuletzt bearbeitet 14.11.2022 | Top

   

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