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Wann wird Deutschland endlich islamisch? – Teil 3: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden!

#1 von Yavuz Özoguz , 29.01.2017 11:45

Wann wird Deutschland endlich islamisch? – Teil 3: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden!

Nachdem in den ersten beiden Teilen durch zwei Appetitmacher (Teil 1: Grundeinkommen und Teil 2: Berührungsexklusivität) eher unsystematisch die Serie eröffnet worden ist, sollen in den weiteren Teilen Artikel für Artikel die ersten 19 Grundrecht des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland [1] beleuchtet und ihre wahre Umsetzung in einem islamischen Umfeld erörtert werden. Das Ergebnis der folgenden 19 Teile dieser Serie kann vorab genannt werden: Die aktuelle Politik ist eine Verhöhnung des eigenen Grundgesetzes mit zunehmender Entfremdung von den Grundrechten, während ein islamisches Denken und Umfeld das Grundgesetz schützen würde.

In Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das klingt undifferenziert betrachtet wirklich erhaben und würdevoll! Aber ist es auch wirklich so? Betrachten wir den ersten Teil, so steht dort eine Feststellung, die falsch ist! Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat in seiner Rede am 27. Januar 2017 zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus 29. Januar 2017 gesagt: „Die Geschichte zeigt: Die Würde des Menschen ist antastbar. Nirgendwo wurde dieser Nachweis gründlicher erbracht als in Deutschland [2].“ Daher ist mit dem ersten Satz wohl eher gemeint: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden!

Wenn wir die Formulierung so verstehen, dann gibt es zwei Begriffe in diesem Grundrecht, die einer Definition bedürfen: Würde und Mensch. Beide Begriffe wurden im Laufe der Zeit verändert und den Interessen des Raubtierkapitalismus und Imperialist angepasst, ohne dass den Menschen erklärt worden ist, warum die Würde eines Menschen vor 50 Jahren eine andere war und warum vor 50 Jahren auch die Definition von Mensch eine andere war. Hinzu kommt, dass dieser Grundsatz immer nur zum Schutz des Raubtierkapitalismus und Imperialist eingesetzt worden ist und nie zum Schutz der Würde der Menschen.

So käme z.B. kaum ein deutscher Richter auf die Idee zu behaupten, dass in Guantanamo die Menschenwürde geachtet wird. Auch würde wohl nicht einmal ein deutscher Hofjournalist behaupten, dass das aktuelle generelle Einreiseverbot des US-Präsidenten Trump die Würde der betroffenen Menschen nicht antastet. Da ja alle staatliche Gewalt verpflichtet ist, die Menschwürde zu achten und zu schützen, könnten naive Leser daher zu dem Schluss kommen, dass jeder potentielle Verantwortliche für Guantanamo oder das aktuelle Einreiseverbot verfolgt werden müsste, zumindest wenn er deutschen Boden betritt. Es erübrigt sich an dieser Stelle weiter zu schreiben, da jedem Leser klar ist, dass der Schutz der Menschenwürde immer nur gegen den Schwachen durchgesetzt wird, nicht aber gegen den übermächtigen Starken. Genau hier könnte der islamische Grundsatz hilfreich sein, die Wahrheit immer und opferbereit zu vertreten, auch im Hinblick auf den Schutz der Würde der Enkelgeneration.

Doch so sehr klar ist, dass im obigen Fall die Würde des Menschen angetastet wird, so unklar bleibt die Definition von Würde des Menschen. In Deutschland sind Pornographie, Prostitution und einige andere Krankheiten einer Gesellschaft erlaubt, so dass davon auszugehen ist, dass sie als Würde wahrend eingestuft werden. Das ist nicht überall so. In Schweden beispielsweise wird jeder Freier, der zu einer Prostituierten geht, bestraft, weil Prostitution verboten ist, da sie gegen die Menschenwürde verstößt [3]. Offensichtlich gibt es Unterschiede in der Würde einer schwedischen Frau und der Würde einer deutschen Frau. Der Islam erlaubt solch eine merkwürdige Betrachtung nicht. Prostitution ist in jedem Fall für alle Beteiligten entwürdigend und daher zu verbieten. Doch in Deutschland gibt es diesbezüglich eine extrem merkwürdige Konstellation. So kann ein Mann freiwillig zu einer so genannten Domina gehen darf sie für eine nicht ganz so würdevolle Dienstleistung ein steuerpflichtiges Honorar entrichten, für die eine Nichtdomina mit Gefängnisstrafe rechnen müsste. Er darf jene Dienstleisterin beauftragen, ihn verletzungsgefährdend auszupeitschen und dabei 100 Mal den Satz zu rufen: „Du Unwürdiger, ich entwürdige Dich“. Erinnern wir uns noch einmal: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Sich gegen Bezahlung entwürdigen zu lassen, fällt nicht unter diesen Schutz.

Zu dieser Würde gehört auch, dass man sein Gegenüber oder eine bestimmte Person nicht mit den übelsten Schimpfworten der eigenen Sprache belegen darf. In den letzten Jahren hat sich hier aber eine Art „Ausnahme“ etabliert, die geradezu grotesk ist. Sagt jemand zu einem Menschen „Ziegenficker“, dann begeht er eine Entwürdigung und es ist eine Straftat. Der Staat greift ein. Sagt er aber „ich sage im Rahmen einer Satire, dass Du ein Zigenficker bist“, dann ist das freie Meinungsäußerung. Bei Verstorbenen ist das noch drastischer. Eine in jeder Hinsicht entwürdigende Darstellung historischer Gestalten (z.B. Jesus und Maria) wird nachweislich nicht geschützt, da niemand da ist, der jenen Schutz rechtsrelevant beanspruchen könnte. Durch die Freiheit der Handvoll Superreichen dieser Welt, das Volk zu spalten und zur Perversion zu erziehen, sichern sie ihre Macht. Mit der Würde des Menschen aber hat das nichts zu tun.

Sicher ist es nicht leicht einen Begriff wie „Würde“ zu definieren. Aber wenn im Internetzeitalter jedes Kleinkind mit zwei Maus-Clicks an derart grausame Pornografie herankommen kann, für deren Betrachtung die Großeltern in ihrer Jugend noch ins Gefängnis gekommen wären, dann stimmt etwas mit dem Schutz der Würde nicht.

Genau so absurd ist die Definition von „Mensch“. Während heutzutage das Euthanasieprogramm der Nazis angeprangert wird, wird das gleiche in moderner Form bereits im Mutterleib vollzogen, wenn man ein Leben für „unwürdig“ ansieht. Zweifelsohne wird niemand den Umgang mit abgetriebenen Föten in diesem Land als würdevoll beschreiben. Während das Austragen eines Babys – unter welchen Umständen auch immer – sicherlich würdevoll gestaltet werden kann, ist die Abtreibung selbst (mal abgesehen davon, dass hier ein Mensch getötet wird), kaum würdevoll zu gestalten. Da aber Abtreibung bis zu einer bestimmten Frist erlaubt ist, wird der Mensch offensichtlich als Solches erst nach dieser Frist als Mensch angesehen. Mit welchem Recht maßt sich der Mensch an über das Leben des noch nicht geborenen Menschen entscheiden zu wollen? Ist das nicht eine der grausamsten Formen der Missachtung des Artikels 1 des Grundgesetzes?

Um alle oben aufgeworfenen Fragen menschlich um im Lichte der Nächstenliebe und Menschlichkeit zu betrachten, muss man kein praktizierender aufrichtiger Muslim sein! Man muss auch kein Jude oder Christ sein. Es genügt, wenn man sich seine Menschlichkeit im Herzen bewahrt hat.

Wenn also in diesem Zusammenhang die Frage gestellt wird: „Wann wird Deutschland endlich islamisch?“, so könnte die Frage auch umformuliert werden: Wann achtet Deutschland endlich sein eigenes Grundgesetz. In diesem Zusammenhang sei abschließend darauf verweisen, dass ich bereits vor elf Jahren in dem Buch „Last uns unsere Schuhe ausziehen, um den Hass zu überwinden“ einen Artikel verfasst habe mit dem Titel: „Die Würde mancher Menschen ist manchmal unantastbar“. Die Situation hat sich seither immer weiter verschlechtert. Nur mit einem friedvollen Widerstand kann die Entwicklung aufgehalten werden.

[1] https://www.bundestag.de/grundgesetz
[2] https://www.bundestag.de/parlament/praes...2017/002/490682
[3] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...t-freier-strafe


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