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Grundgesetz obsolet?

#1 von Haiko Hasan Hoffmann , 20.01.2015 14:17

Assalamu alaikum!

Kann mir mal jemand erklären, warum eigentlich niemand angesichts der teils hitzigen und emotionalen Debatte in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit bezüglich der oft zu hörenden Aussage, dass Satire ALLES können müsse (müsse?) irgendwann mal das Grundgesetz bemüht hat, was woanders doch oft und recht schnell zur Anwendung kommt? Ich denke da auch immer wieder an die Worte des Bundespräsidenten, bei dem das Wort Freiheit das vielleicht meistgesagt ist.

Hier aber habe ich bis jetzt nicht einmal irgendwo offiziell jemanden auch nur mal das Wort Grundrecht oder eben Grundgesetz sagen hören. Und so auch nicht das nicht minder oft gebrauchte hehre Wort von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gemäß Art. 1.1 GG. Und somit auch nicht den Art. 5 - und man beachte davon insbesondere Satz 2. Denn da steht doch folgendes - nur mal so zur Erinnerung, falls es noch jemand weiß, dass da mal was stand:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Meine Frage ist also im Grunde diese:
Gilt das noch (zusammen mit den darin angedeuteten sachbezogenen Paragrafen der allgemeinen Gesetze)? Oder ist das auf dem Altar demokratisch verbrämter Scheinheiligkeit geopfert worden, damit der Weg frei ist auch für den größten Unflat, was dann als künstlerische Freiheit, Meinungsfreiheit usw. deklariert werden darf, um jene, die sich die Freiheit nehmen, dies NICHT zu wollen, als Zensoren zu diffamieren.

Und wenn jetzt wieder die Stirn gerunzelt wird, weil das schon wieder von Muslimen kommt, noch dieses juristisch hieb und stichfest formuliert vorsorglich und hilfsweise ergänzt: Njet, Gewalt ist niemals eine Option zur Beantwortung solchen Unflats.

"Je suis Ahmed!" mais "Je ne suis pas Charlie!"


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RE: Grundgesetz obsolet?

#2 von Fatima Özoguz , 21.01.2015 07:30

Assalalmu alaikum

dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Wir haben außerdem auch einen Volksverhetzungsparagraphen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Leider habe ich das Gefühl, dass dieser Paragraph nur noch bemüht wird, um Zionisten zu schützen.


Fatima Özoguz  
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