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Testamentarische Verfügung für eine islamische Beerdigung

#1 von Fatima Özoguz , 27.05.2014 19:18

Dies gilt vor allem für Konvertiten oder alleinlebende Muslime ohne muslimische Familien. Die meisten Muslime leben ja in muslimischen Familien, die ggf. für eine islamische Bestattung Sorge tragen werden.


Aber bei Konvertiten habe ich des öfteren erlebt, dass sie keine testamentarische Verfügung darüber erlassen haben, und entweder allein oder von ihrem muslimischen Ehepartner, der für das islamische Begräbnis hätte sorgen können, getrennt lebten oder geschieden waren. Dann wurden sie meist christlich begraben!

Sofern der Verstorbene keine Verfügung oder Testament hinterlassen hat, ist rein rechtlich leider gar nichts anderes möglich, denn wenn der Ehepartner aus welchem Grund auch immer ausfällt, sind die Eltern bzw. die nächsten Verwandten für die Beerdigung zuständig , ob sie Muslime sind oder nicht. Sie müssen sie uch bezahlen.



Daher möchte ich allen, die keine muslimische Familie haben abgesehen vom Ehepartner, dringend ans Herz legen, eine testamentarische Verfügung zu hinterlassen, dass sie unbedingt ein muslimisches Begräbnis für sich wünschen, damit die entsprechende Gemeinde auch tätig werden kann. Denn auch der Ehepartner ist nicht unbedingt ausreichend, wenn man keine erwachsenen Kinder oder sonstige muslimische Verwandten hat, denn was ist im Falle einer Scheidung? Möge Allah euch allen ein langes Leben gewähren, aber es kann sehr schnell zu Ende sein, daher sollte man auch in diesem Punkt Vorsorge treffen.


Fatima Özoguz  
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