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Zweiklassen-Deutsche in Sachsen-Anhalt wegen Israel

#1 von Yavuz Özoguz , 08.12.2023 12:12

Zweiklassen-Deutsche in Sachsen-Anhalt wegen Israel

In der Endphase eines imperialistisch ausgerichteten Unrechtssystems werden Gesetze ohne demokratische Legitimation erlassen, die für Betroffene zwar einigen Ärger verursachen, aber über die späteren Generationen sich amüsieren und sich die Frage stellen werden, wie so etwas Absurdes jemals passieren konnte.

So wurden einstmals in Deutschland Tiere vor Gericht verurteilt. Wurde z.B. eine Frau trotz Hilferufs vergewaltigt, empfahl der Sachsenspiegel (ein Rechtsbuch aus dem 13. Jh.), alle bei der Tat anwesenden Tiere zu töten, da deren „unterlassene Hilfeleistung“ als Indiz für den Einfluss des Teufels gesehen wurde. Heute gibt es ein ähnlich absurdes Gesetz in Sachsen-Anhalt, was nie das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, was Deutsche in zwei unterschiedliche Klassen aufteilt, sozusagen in Blutsdeutsche und eingeschränkte Deutsche. Das mag absurd klingen, entspricht aber den nachprüfbaren Realitäten.



Per Erlass wurde in Sachsen-Anhalt festgelegt, dass die Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft nur noch mit schriftlichem Bekenntnis zu Israel möglich ist [1]. In dem Erlass, der dem Muslim-Markt vorliegt, heißt es unter anderem: „Das Existenzrecht des israelischen Staates ist deutsche Staatsräson. Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfordert das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Einbürgerungsbewerber haben daher unmittelbar vor der Einbürgerung schriftlich zu bestätigen, dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen. Diese schriftliche Bestätigung ist zur Einbürgerungsakte zu nehmen.“

Weiter heißt es in dem Text:

„Für das Bekenntnis wird folgender Wortlautempfohlen: „Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.“ Sollten Einbürgerungsbewerber die Abgabe dieses Bekenntnisses verweigern, ist die Einbürgerungsurkunde nicht auszuhändigen. Dies ist aktenkundig zu vermerken. Der Einbürgerungsantrag ist in einem solchen Fall anschließend förmlich abzulehnen. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der oder die Eingebürgerte das Bekenntnis unter arglistiger Täuschung abgegeben hat, ist die Rücknahme der Einbürgerung zu prüfen.“

Dieser Erlass wird bisher in juristischen Kreisen nicht kritisiert, denn die Antisemitismuskeule dürfte jedem Kritiker sicher sein. Dennoch wirft er die Frage auf, ob es inzwischen in diesem Land so weit gekommen ist, dass Minister einfach per Erlass das gesamte Grundgesetz aushebeln können. Zwar wird eine moderne Inquisition zum Untergang westlicher Werte führen [2], aber die Qualität des Rechtsbruchs in diesem Erlass übersteigt vieles Vorangegangene.

Im Artikel 3 (1) des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das ist ein unabänderbarer Grundsatz, der als Mindestvoraussetzung für einen Rechtsstaat gilt. Ein „Blutsdeutscher“ muss kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ablegen aber ein Neudeutscher schon! Davon abgesehen gibt es den Begriff des „Existenzrechts“ eines Staates im juristischen Sinn gar nicht.

Noch deutlicher wird Artikel 3 (3): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Zweifelsohne ist die Frage, ob Israel ein Judenstaat und damit zwangsläufig ein Apartheidsstaat sein soll, oder ein demokratischer Staat, in dem alle Bürger gleichberechtigt sind, eine politische Anschauung. Das Problem bei letzterer Anschauung besteht darin, dass in dem Fall Israel in seiner heutigen Form nicht mehr existieren würde. Ein geborener Deutscher darf diesbezüglich sich für oder gegen einen Apartheidsstaat entscheiden, er darf für die Ein- Zwei oder 100-Staatenlösung sein. Er darf sich dafür einsetzen, dass die Vertreibung der Palästinenser legitim war oder aber, dass es ein Verbrechen war. Der Neudeutsche hingegen dürfte sich diesbezüglich nicht frei entscheiden.

In Artikel 4 (1) heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Nun könnte jemand auf die Idee kommen, dass der Staat Israel illegal ist, wie es zum Beispiel zehntausende Juden bestimmter Organisationen tun. Bedeutet das jetzt, dass Sachsen-Anhalt orthodoxen Juden, die den Staat Israel aus religiösen Gründen ablehnen, die Staatsbürgerschaft verweigert? Eine wirklich spannende Konstellation!

In Artikel 5 (1) heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ... Eine Zensur findet nicht statt.“ Das gilt für den geborenen Deutschen. Der in Sachsen-Anhalt eingebürgerte Deutsche darf bestimmte Meinungen weder haben noch äußern! So darf er z.B. nicht die Meinung vertreten, dass die Einstaatenlösung die bessere Lösung ist, denn das würde die Auflösung Israels bedeuten.

In Artikel Art 8 (1) heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Dieses hohe Versammlungsrecht und daran gekoppelt Demonstrationsrecht ist auch der Grund dafür, dass auch pro-Palästinensische Demonstrationen nicht so ohne weiteres in Deutschland verboten werden können und daher stattfinden. An solch einer Demonstration dürfte der eingebürgerte Deutsche nicht teilnehmen.

In Artikel 16 (1) heißt es: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Das ist insofern interessant, da aktuell immer noch von allen muslimischen Einwanderern verlangt wird, dass sie ihre frühere Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, um Deutscher werden zu können. Dennoch soll der sein Israelbekenntnis abgelegte Deutsche dann ausgebürgert werden, wenn es irgendwie geht!

In Artikel 19 (1) heißt es „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Und in (2) „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Das ist deshalb so praktisch, weil hier Grundrechte nicht mit irgendeinem Gesetz eingeschränkt werden, sondern per Erlass!

Der Erlass ist zudem ziemlich unbarmherzig. In Deutschland gibt es selbst bei Vergewaltigung und Totschlag Verjährungsfristen. Liegt eine Tat zu lange zurück, kann sie nicht mehr verfolgt werden. Anders ist es bei diesem Erlass. Der Einbürgerungskandidat muss unterschreiben, dass er auch nie zuvor gegen Israel war. Abschließend noch einige Fragen dazu:

- Was geschieht mit israelischen Juden, die sich gegen Israel geäußert haben und weiterhin äußern (was sie in Israel dürfen), wenn sie einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen?
- Was geschieht mit deutschstämmigen Ausländern, die aufgrund ihres Ahnennachweises einen Einbürgerungsantrag stellen, aber gegen Apartheid sind?
- Was geschieht mit Palästinensern, die mehrfach von Israel vertrieben worden sind und allein deswegen in der Vergangenheit nicht gut über Israel gesprochen haben? Sollen sie sich den Einbürgerungsantrag schenken?
- Darf der deutschstämmige weltberühmte Historiker Ilan Pappe [3] kein Deutscher werden, weil er für die Ein-Staaten-Lösung eintritt und eines der berühmtesten Bücher geschrieben hat, welches das Existenzrecht Israels in Frage stellt [4]?
- Was geschieht mit dem Eingebürgerten, wenn er sich zwar für das Existenzrecht Israels ausspricht, aber Deutschland kein Existenzrecht zubilligt und der Meinung ist, dass es einen europäischen Gemeinschaftsstaat geben sollte.
- Was geschieht mit den Unterzeichnern des Erlasses in Sachsen-Anhalt, falls Israel eines Tages aufgelöst wird? Haben wir dann noch einige Wendehälse mehr?

In der Endphase des untergehenden westlichen Imperiums werden wir noch mit vielen Verwerfungen zu tun haben. Die Welt wir zunehmend in Kriege und Chaos verwickelt werden. Deutschland, welches sich auf Gedeih und Verderb an das westlich kapitalistisch-imperialistische Imperium gekoppelt hat, wird dieses Chaos zwangsläufig auch im eigenen Land etablieren durch herrschaftssüchtige Politiker, die selbst die eigenen Gesetzgebungsverfahren mit Erlassen aushebeln. Der renommierte deutsche Orient-Experte Michael Lüders stuft solcherlei Vorgehen von deutschen Politikern in einem wirklich sehenswerten Vortrag als „Kreisklasse“ ein [5].

Dieser Erlass in Sachsen-Anhalt dürfte dabei noch zu den harmloseren gehören, denn Leute, die alles Mögliche bereit wären zu erdichten, nur um Deutscher werden zu können, würden auch solch eine Erklärung unterschreiben. Aufrichtige Menschen hingegen, die für Gerechtigkeit, Frieden und wahre Freiheit einstehen, fragen sich zunehmen, ob die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich noch so erstrebenswert ist. Das Ergebnis des Erlasses wird sein, dass viele aufrichtige Menschen, die eine Bereicherung für Deutschland wären, es sich jetzt doppelt und dreifach überlegen, ob sie ihre Abneigung gegen Apartheid für die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. Aber Menschen, die zum Meineid bereit sind, werden die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Welch eine Errungenschaft für einen Staat, dessen Vertreter vor allem dadurch glänzen, dass sie für ihre Aufgabe völlig unqualifiziert sind.

Eines sollte allerdings selbst den noch so pro-zionistischsten Juden im Land gewisse Sorgen bereiten. Die staatliche Ausgrenzung von Muslimen nimmt jeden Tag dramatischere und teilweise skurrilere Formen an. Es wird nicht bei Muslimen bleiben und wer wird sie dann schützen, wenn die religiösen Muslime, die allein schon aufgrund ihrer Religion Juden schützen müssten, nicht mehr da sind [6]?

[1] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...keit-zieschang/
[2] Moderne Inquisition führt zum Untergang westlicher Werte
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Ilan_Pappe
[4] http://www.eslam.de/begriffe/d/die_ethni...palaestinas.htm
[5] https://www.youtube.com/watch?v=P0Y56EeP_Bw
[6] Wer schützt Juden, wenn der Zionismus untergeht?

Yavuz Özoguz  
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