#35 von
Werner Arndt
, 10.02.2024 14:13
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8. Februar 2024
Nicaragua will Deutschland wegen „Beihilfe zum Genozid in Gaza“ vor IGH in Den Haag anklagen
Nicaragua hat nach eigener Darstellung erste Schritte eingeleitet, um Deutschland und drei weitere Länder vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zur Rechenschaft zu ziehen. Begründet wird dies mit Komplizenschaft bei den „flagranten und systematischen Verstößen gegen das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, das humanitäre Völkerrecht und das Besatzungsrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen“. In diesem Zusammenhang hat die nicaraguanische Regierung Deutschland auch eine Verbalnote mit der Aufforderung zukommen lassen, „unverzüglich die Lieferung von Waffen, Munition und Technologiekomponenten an Israel einzustellen“, um so weitere potenzielle Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu verhindern. ...
Am 1. Februar 2024 veröffentlichte die Regierung des mittelamerikanischen Landes, die bereits 1984 eine Klage gegen die USA vor dem IGH wegen des von den USA initiierten und finanzierten Contra-Krieges mit abertausenden von ermordeten Zivilisten sowie der Verminung seiner Seehäfen gewonnen hatte, ein Kommuniqué mit der Überschrift:
„VERHINDERUNG UND BEENDIGUNG DES VÖLKERMORDES IN PALÄSTINA“. Darin heißt es gleich zu Beginn:
„Die Regierung der Versöhnung und der Nationalen Einheit teilt dem nicaraguanischen Volk und der internationalen Gemeinschaft mit, dass sie die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, der Niederlande und Kanadas von ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt hat, sie nach dem Völkerrecht für grobe und systematische Verstöße gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, das humanitäre Völkerrecht und das Gewohnheitsrecht, einschließlich des Besatzungsrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen, zur Rechenschaft zu ziehen.
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https://www.nachdenkseiten.de/?p=110772
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29. Januar 2024
Der Westen, der Süden und das Recht
Die IGH-Anordnung gegen Israel widerlegt die Behauptung Berlins, Südafrikas Klage entbehre „jeder Grundlage“, und bringt erstmals den Globalen Süden vor der Weltjustiz in die Offensive.
DEN HAAG/BERLIN (Eigener Bericht) – Die Bundesregierung muss mit der einstweiligen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag im Genozidverfahren gegen Israel einen herben Schlag hinnehmen. Mitte Januar hatte sie offen behauptet, der gegen Tel Aviv erhobene „Vorwurf des Völkermords“ „entbehrt jeder Grundlage“. Der IGH hat jetzt Israel zu Maßnahmen verpflichtet, die deutlich machen, dass er konkrete Anhaltspunkte für genozidale Absichten und Handlungen erkennt.
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Die einstweilige Anordnung des IGH ist ein herber Schlag für die Bundesregierung. Diese hatte am 12. Januar erklärt, sie weise den „gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords ... entschieden und ausdrücklich zurück“: „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage“.[3] Dem IGH-Entscheid zufolge kann die Berliner Behauptung jetzt nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Bundesregierung hatte zudem erklärt, sie „intendier[e], in der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren“. Erfüllt Israel die vom IGH geforderten Maßnahmen nicht, dann geriete Berlin in eine Lage, in der es als Verteidiger womöglich genozidaler Aktivitäten aufträte. Tatsächlich räumt Außenministerin Annalena Baerbock jetzt offen ein, die vom IGH verlangten Schritte seien „völkerrechtlich verbindlich: Daran muss sich Israel halten.“[4] Davon abgesehen geht die Bundesregierung nicht nur mit der politischen Unterstützung für die israelische Kriegführung, sondern auch mit der Lieferung von Waffen und Munition [5] ein erhebliches Risiko ein. Käme der IGH in seiner Hauptverhandlung, die sich allerdings über Jahre hinziehen kann, zu dem Ergebnis, es seien einer oder gar mehrere Tatbestände für einen Genozid erfüllt, dann hätte die Bundesregierung Beihilfe zum Völkermord geleistet. Der politische Schaden für Berlin, das sich stets als Vorreiter in Sachen Völkerrecht inszeniert, wäre enorm.
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https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9467