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Presseerklärung d. menschenrechtspolitischen Sprecherin der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag

#1 von Brigitte Queck , 11.02.2013 01:34

Pressemitteilung v Anette Groth zur israelischen Administrativhaft in israelischen
Gefängnissen , insbesondere zum Hungerstreik von Samer al-Issawi
gesendet am 6.Februar 2013

Wie wir alle wissen, befindet sich Samer al-Issawi seit 189 Tagen im Hungerstreik. Er war
im Oktober 2011 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs aus dem israelischen Gefängnis entlassen worden, im Juli 2012 aber wieder verhaftet worden, weil er angeblich gegen seine
Auflagen verstoßen hatte. Seit dieser Zeit wird Samer al-Issawi ohne Anklage in sogenannter Administrativhaft gefangen gehalten. Aus Protest gegen dieses unmenschliche Verhalten gegen die Behandlung seiner Person und die vieler Palästinenser in israelischen Gefängnissen, trat Samer al-Issawi am 1. August 2012 in den Hungerstreik. Viele seiner Organe sind bereits lebensgefährlich beschädigt und selbst wenn er freigelassen wird, muss davon ausgegangen werden, dass sein weiteres Leben durch diesen Hungerstreik beeinträchtigt bleiben wird.
Am 5. Februar 2013 beschloss Samer al-Assawi fortan auch keine Vitamine und kein Wasser
mehr zu sich zu nehmen. Dies wäre wohl bald sein sicheres Todesurteil, sollte die israelische Regierung nicht einlenken.

Das Büro von Annette Groth, der menschenrechtspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag,
veröffentlichte dazu am 6. 2.2013 eine Presseerklärung, in der es u.a. heißt:

„Samer al-Issawi ist im Rahmen eines Gefangenenaustausches freigelassen
worden. Bisher wurde ihm gegenüber keine ernsthafte Begründung für seine
erneute Verhaftung vorgebracht. Dies verstärkt den Eindruck, dass das
Abkommen gebrochen wurde und einziges Ziel der Verhaftung ist, al-Issawi
sein ursprüngliches Strafmaß doch noch absitzen zu lassen. Dabei handelt es
sich mitnichten um einen Einzelfall, zahlreiche im Rahmen von Abkommen frei
gelassene palästinensische politische Häftlinge wurden nach kurzer Zeit
wieder verhaftet und dann zumeist in Administrativhaft genommen. Israelische
Behörden und die israelische Regierung verfolgen diese Linie auch dann, wenn
Menschenleben auf dem Spiel stehen.
Zur Zeit sitzen 4.743 politische Häftlinge in israelischen Gefängnissen.
178 davon sind Administrativhäftlinge, 193 sind Kinder.
Die Anwendung von Administrativhaft ist völkerrechtlich nur unter
Ausnahmebedingungen erlaubt. Israel aber bedient sich ihrer routinemäßig und
hält sich dabei keinesfalls an internationale Bestimmungen: weder werden die
Häftlinge selbst umgehend über die Gründe ihrer Haft informiert, noch deren
Familienangehörige. Die Betroffenen dürfen häufig nicht von ihren
Angehörigen besucht werden, so gut wie nie überprüfen zivile Gerichte die
Entscheidung für die Administrativhaft.
Palästinensische Häftlinge werden teilweise bis zu 6 Jahre festgehalten,
ihre Anwälte dürfen Beweise nicht einsehen. Hinzu kommen die sehr schlechten
Haftbedingungen: die medizinische Versorgung von Palästinensern in
israelischer Haft ist mangelhaft, vielen werden absolut notwendige
Medikamente und Untersuchungen vorenthalten. Immer wieder sterben darum
Menschen innerhalb der Gefängnismauern. Zudem wird in israelischen
Gefängnissen weiterhin gefoltert. Isolationshaft sowie körperliche und
psychische Misshandlung sind bekannte Mittel, insbesondere um Geständnisse
sowie Informationen zu erlangen. Auch Samer al-Issawi sowie andere Häftlinge
wurden während ihres Hungerstreiks durch Gefängnispersonal massiv körperlich
angegriffen.
Ich fordere die Beendigung von Administrativhaft und der Verhaftung aus
politischen Gründen. Wird Administrativhaft angewandt, muss sie unter allen
Umständen mit internationalen Standards konform gehen. Folter und
Verweigerung von medizinischer Versorgung dürfen nicht hingenommen werden.
Sollten Beweise gegen Samer al-Issawi vorliegen, die ihn in irgendeiner Art
und Weise belasten, muss er über diese informiert und ein ordentliches
Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Existieren solche Beweise nicht, fordere ich seine sofortige Freilassung.“
( Quellen: e-mail annette.groth.ma03@bundestag.de vom 6.2.2013 und Neue Rheinische Zeitung online vom 11.02.2013 )

Die „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ möchten sich dieser Pressemitteilung von Anette Groth voll anschließen.
i.A. Brigitte Queck

Brigitte Queck  
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