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Pussy Riots u. d.Doppelzüngigkeit Deutschlands in Religionsangelegenheiten

#1 von Brigitte Queck , 07.11.2012 22:46

„Pussy Riot“ und die Doppelzüngigkeit Deutschlands in Religionsangelegenheiten
"Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft." Hierbei handelt es sich nicht etwa, wie man meinen könnte, um ein Repressionsgesetz aus dem feudal-autokratischen Russland, auf dessen Grundlage die Punkband "Pussy Riot" (Aufstand der Muschis )unter Empörung der Weltpresse zu Lagerhaft verurteilt worden wäre, vielmehr entstammt dieser Paragraph 167 (Störung der Religionsausübung) dem deutschen Strafgesetzbuch. Es ist auch nicht etwa so, dass dieser § 167 StGB keine Rolle mehr in der Rechtspraxis spielte, sondern auf seiner Grundlage werden nach wie vor Deliquenten verurteilt. So berichtete Welt-Online erst vor ein paar Jahren von einem Fall, bei dem "erneut Gefängnisstrafen für Kirchenstörer" verhängt wurden und zwar: Wegen "Randale in der Hedwigs-Kathedrale und in der Marienkirche (muss) Andreas Roy für 17 Monate hinter Gitter, Christian Arnhold für 10 Monate". Die Bandmitglieder von "Pussy Riot" hingegen wurden bekanntlich wegen ihrer Performance in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau zu 2 Jahren Haft verurteilt. Der Kölner Stadtanzeiger vom 19.8.2012 liefert eine aktuelle Ergänzung:"Schock beim Beten: Drei maskierte Sympathisanten der in Moskau verurteilten Punkband Pussy Riot haben am Sonntagmorgen in bunten Kostümen den Gottesdienst im Kölner Dom gestürmt. Wie die Kölner Polizei mitteilte, wurde gegen die Störer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch und wegen Störung der Religionsausübung gestellt...Domprobst Norbert Feldhoff hatte bereits angekündigt, eine Aktion wie die von Pussy Riot hätte auch im Kölner Dom Konsequenzen...Der Strafbestand wäre "Störung einer religiösen Stätte" ,so Staatsrechtler Professor Ansgar Hense. Möglich sei eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe." Diese Beispiele allein würden genügen, um die Doppelzüngigkeit Deutschlands in Religionsangelegenheiten zu entlarven. Aber es kommt noch schlimmer !
Die russische Punk-Band „Pussy Riot“ ist nominiert für den Preis der Lutherstädte „Das unerschrockene Wort“. Das ist das Ergebnis einer Sitzung des Wittenberger Stadtrats am 24. Oktober. Der Hauptausschuss der Stadt hatte die drei jungen Frauen, die mit ihrem „Punk-Gebet“ in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale weltweit für Aufsehen gesorgt hatten und deshalb von einem russischen Gericht wegen Rowdytums zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden waren, für den mit 10.000 Euro dotierten Preis vorgeschlagen. Damit solle ihr Mut und ihre Unerschrockenheit gewürdigt werden. Zum Glück hatte sich jedoch Widerstand unter den Wittenberger Bürgern geregt. So hatte die „Allianz der Bürger“ beantragt, die Nominierung aufzuheben. Dies wurde nun vom Hauptausschuss der Stadt Wittenberg abgelehnt. Unter Vertretern der Kirche wird der Fall kontrovers beurteilt. So hatte Propst Siegfried Kasparick erklärt, Wittenberg mache sich mit dieser Nominierung „lächerlich“. Der Auftritt der Frauen in der Christ-Erlöser-Kathedrale habe Menschen und ihre religiösen Gefühle tief verletzt. Auch der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer hatte die Ansicht vertreten, eine Lutherstadt solle keine „Gotteslästerung“ ehren. Die Punkband habe mit ihren Texten am falschen Ort provoziert. Der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König hingegen begrüßt die Nominierung einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung zufolge. Die Punkband sei eine „Ikone der globalen Freiheitsbewegung“. Ihr Auftritt sei eine mutige Aktion gewesen, „die Respekt verdient“. Im November wird eine Jury über die Vorschläge der 16 Lutherstädte entscheiden. Der Preis soll im April 2013 bereits zum neunten Mal verliehen werden. Damit geehrt werden Persönlichkeiten, „die im Sinne des Reformators Martin Luther (1483-1546) Zivilcourage gezeigt haben“.
Ich glaube, Luther würde sich im Grabe umdrehen, wie eine Religion und selbst ein Land wie Deutschland, das eigentlich humanistischen Traditionen verpflichtet sein sollte, schamlos der Lächerlichkeit preisgegeben wird !
Brigitte Queck

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Brigitte Queck  
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RE: Pussy Riots u. d.Doppelzüngigkeit Deutschlands in Religionsangelegenheiten

#2 von Daros Darokakis ( gelöscht ) , 09.11.2012 14:01

Hallo Frau Queck,

wenn auch selten so möchte ich Ihnen in dem Fall im grossen und ganzen zustimmen.
Auch wenn die russische Justiz das Thema selbst hoch gekocht hat.
eIn einfacher prozess mit einer "normalen Haftstrafe" wäre ausreichend gewesen.
Trotzdem finde ich den "Aufstand" der um die Mädels gemacht wird für weit hergeholt.
Das ist halt eine Punk Band die, wie einst die Sex Pistols und andere, provoziert & Aufstand übt.
Sonst nichts !
Denen einen "Heiligenschein" aufzusetzen ist lächerlich


Daros Darokakis

   

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