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Israelische Kampfflugzeuge fliegen Luftangriff auf Syrien unter der Deckung eines iranischen Passagierflugzeugss

#1 von Brigitte Queck , 12.02.2020 21:09

Israelische Kampfflugzeuge fliegen Luftangriff auf Syrien unter der Deckung eines iranischen Passagierflugzeuges
gekürzt und kommentiert von Brigitte Queck
Am 6. Februar hatten 4 F-16 Kampfflugzeuge der israelischen Luftwaffe einen Luftangriff mit 8 Lenkflugkörpern auf Ziele in Vororten von Damaskus durchgeführt, ohne dabei in den Luftraum der Syrischen Arabischen Republik einzudringen.
Zur gleichen Zeit flog ein iranischer Airbus A320 Passagierflugzeug mit 172 Passagieren den internationalen Flughafen von Damaskus an.
Dieses Passagierflugzeug, das sich von Teheran kommend auf dem Landeanflug auf den Flughafen Damaskus befand, wäre beinahe unter "Raketen- und Artilleriebeschuss der syrischen Flugabwehr" geraten, weil Piloten der israelischen Luftwaffe DIESES ZIVILFLUGZEUG BENUTZTEN, um sich bei ihrem Angriff auf die Umgebung von Damaskus vor den Radaren der syrischen Flugabwehr zu tarnen.
Nur durch die Umsicht der syrischen Fluglotsen am Flughafen von Damaskus konnte eine Katastrophe verhindert werden !
Russland verurteilte das Vorgehen Israels aufs Schärfste. .
Dies berichtete Generalmajor Igor Konaschenkow, offizieller Vertreter des russischen Verteidigungsministeriums.
Er berichtete ferner, dass das Flugzeug von Fluglotsen aus der Feuerlinie geleitet wurde und auf dem russischen Militärflugplatz Chmeimim sicher landen konnte.
Einen ähnlichen Vorfall hatte es im September 2018 gegeben, bei dem 15 russische Soldaten ums Leben kamen, die sich an Bord eines Transportflugzeugs des Typs Iljushin Il-20 befanden.
K. betonte, dass Israels Radarüberwachung in der Lage sei, nicht nur die oberen Höhenlagen, in denen sich die Passagierflugzeuge bewegen, sondern speziell auch die Situation in den niederen Höhenlagen um den Flughafen von Damaskus deutlich zu überschauen.
Israels Luftwaffe wusste also jederzeit Bescheid, ob und wie viele zivile Flugzeuge sich über dem Zielgebiet ihrer Angriffe befinden.
Damit wäre auf Seite des israelischen Militärs der Tatbestand erfüllt, DEN MÖGLICHEN TOD DER LEBENDEN SCHUTZSCHILDE AN BORD DES ZIVILFLUGZEUGS BEWUßT IN KAUF GENOMMEN ZU HABEN !!!
Man kann davon ausgehen, dass Israel dafür Vergeltung üben wollte, weil am Vortag, den 5. Februar, syrische Truppen die Stadt Saraqib von Kämpfern des Al-Qaida-Ablegers Hayat Tahrir al-Scham befreit hatte. So der Fernsehsender Al Mayadin.
Ein ähnlicher Vorfall, ereignete sich im September 2018, als 4 israelische F-16 Kampfflugzeuge syrische Einrichtungen in der Provinz Latakia angriffen, wobei das israelische Militär das russische Verteidigungsministerium nur eine Minute vor deren Beginn über die Militäroperation informiert hatte. So konnte die Il-20 nicht in einen sichereren Bereich umgeleitet werden.
Die israelischen Piloten benutzten damals das russische Flugzeug zur Tarnung vor den syrischen Radaren und brachten es so unter das Feuer der syrischen Luftabwehrkräfte.
Auf diese Weise wurde das russische Flugzeug von der Rakete eines S-200-Flugabwehrsystems abgeschossen. Bei dem Vorfall kamen 15 russische Soldaten ums Leben.
Im Dezember desselben Jahres brachte die israelische Luftwaffe bei einem Angriff auf Ziele im westlichen Teil von Damaskus zwei weitere Zivilflugzeuge in Gefahr. Israelische Kampfflugzeuge führten erneut eine Operation unter der unfreiwilligen "Deckung" ziviler Flugzeuge Dritter durch, die die Flughäfen von Damaskus und Beirut ansteuerten.
Kommentar zum Obigen:
ISRAEL HAT MIT SEINEN AGRESSIONSHANDLUNGEN GEGEN SYRIEN NICHT NUR:
1. den Artikeln 1 und 2 DER UNO CHARTA zuwider gehandelt, die ein Gewaltverbot gegen Staaten ausschließen, sondern auch
2. der am 12. August 1949 vereinbarten 4. Genfer Konvention und ihrem Zusatzprotokoll von 1977.
In diesem Zusatzprotokoll heißt es unter Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen genießen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten.
2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein.
Das hier geschilderte Vorgehen Israels reiht sich ein in eine Reihe eindeutig dem Völkerrecht widersprechenden Handlungen seit Bestehen des Staates Israels und muss wie jedes gegen das internationale Recht verstoßende Verhalten verurteilt werden!
Quellen:
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/97...zeuges/7.2.2020
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/76...terium-ist-von/

Brigitte Queck  
Brigitte Queck
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