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Ich beantrage Markenschutzrechte für den Begriff „Islamist“ – Offener Brief an Journalisten und Behörden

#1 von Yavuz Özoguz , 01.08.2017 17:22

Ich beantrage Markenschutzrechte für den Begriff „Islamist“ – Offener Brief an Journalisten und Behörden



Sehr geehrte Damen und Herren,

als stadtbekannter „Islamist“ beantrage ich hiermit Markenschutzrechte für den Begriff um der inflationären missbräuchlichen Nutzung Einhalt zu gebieten. Es ist nicht akzeptabel, dass jeder dahergekommene Alkoholiker und Drogenkonsument als Islamist bezeichnet wird. Schließlich würden Sie auch keinen geschiedenen Katholiken, der glaubt, dass zu Pfingsten Karnevalsbonbons ausgeschüttet werden, als Christisten bezeichnen. Einige Journalisten glauben inzwischen offensichtlich, dass der Alkoholkonsum eine der Voraussetzungen dafür ist, dass man Islamist ist. Da aber nicht nur Alkoholkonsum ein Ausschlusskriterium für Islamist ist, schlagen wir der Polizei vor, dass sie unmittelbar nach der Festnahme eines mutmaßlichen Islamisten einen Schnelltest durchführt, um festzustellen, ob es sich um einen Islamisten handelt oder nicht. Journalisten sollten sich dann an die Feststellung der Sicherheitsbehörden halten. Dieser Schnelltest könnte in zwei Stufen durchgeführt werden. Für die erste Stufe empfehlen wir die folgenden zehn Fragen:

• Nehmen Sie zu jeder Schandtat immer Ihren Ausweis mit und hinterlegen ihn am Ort Ihrer Schandtat, zumindest eine Kopie?
• Haben Sie gelernt, einen LKW zu fahren oder Flugzeuge zu fliegen, obwohl Sie das beruflich nicht brauchen?
• Haben Sie in den letzten sechs Monaten Alkohol getrunken?
• Haben Sie in den letzten sechs Monaten Drogen oder Psychopharmaka konsumiert?
• Waren Sie in den letzten sechs Monaten in einer Disco oder Bar?
• Sagen Sie am Tag weniger als siebzehnmal „allahu akbar“, wenn Sie nicht auf Reisen sind?
• Haben Sie im Monat Ramadan tagsüber gegessen und getrunken?
• Sollten alle Menschen so werden wie Sie?
• Darf man den nichtmuslimischen Staat belügen, um Sozialleistungen zu erschleichen?
• Darf ein Muslim stehlen und unschuldige Menschen töten, um Rache an Mördern zu nehmen?

Sollte eine dieser Fragen mit ja beantwortet werden, dann kann der Test abgeschlossen werden und weitere Fragen erübrigen sich. Der Kandidat ist definitiv kein Islamist, sondern ein Vollidiot oder ein gekaufter Agent.

Sollte der Verdächtige aber keine der obigen Fragen mit ja beantworten, so können in einer zweiten Stufe folgende tiefergehenden Fragen gestellt werden, um zu erkunden, ob er wenigstens irgendwelche islamischen Lehrer hatte oder er ein Psychopath ist, der sich selbst etwas zusammenbastelt.

• Kann Gott einen Stein erschaffen, der größer ist als er?
• Wozu hat Gott den Menschen erschaffen, wenn er doch nichts benötigt?
• Warum fiel der Prophet bei direkten Offenbarungen in Ohnmacht, wohingegen er bei Offenbarungen über den Erzengel Gabriel bei Bewusstsein blieb?
• Wozu soll man Gott um etwas bitten, wenn er doch ohnehin weiß, was wir bitten wollen, noch bevor wir bitten?
• Warum sind Schweine und Hunde im rituellen Sinn unrein, wenn sie doch gar nicht böse sind, und wozu gibt es überhaupt so viele verschiedene Tiere?
• Welche Frau hat gemäß dem Heiligen Quran Offenbarungen erhalten?
• Warum kommt der Begriff „Christ“ im Heiligen Quran nicht vor, obwohl so viele Christen erwähnt werden?
• Könnte Gott sich anders entscheiden und den Propheten in die Hölle und seine Feinde ins Paradies schicken?
• Worin unterscheidet sich der Ruku (Verbeugung) des Ritualgebets für den Verstorbenen von dem Ruku beim normalen Ritualgebet?
• Wer ist gemäß dem Heiligem Quran bei Gott angesehener; ein Türke oder ein Deutscher?

Wenn der Kandidat zumindest sechs der obigen zehn Fragen hinreichend gut beantworten kann, dann könnte er tatsächlich ein Islamist sein. Allerdings gibt es hier die Schwierigkeit, dass Ihre Prüfbeamten wahrscheinlich bei diesen Fragen komplett scheitern werden, so dass die Prüfung ohne Anwesenheit eines echten Islamisten nicht durchgeführt werden kann. So lange aber der in seinem Glauben gebildete Muslim von den hiesigen Journalisten unter dem Kampfbegriff Islamist verunglimpft wird, darf man sich nicht wundern, wenn jene Islamisten jegliche Form der Kooperation verweigern.

Dennoch beantrage ich hiermit Markenschutzrechte für den Begriff „Islamist“ und fordere Sie auf, diesen Begriff nicht weiter derart missbräuchlich zu verwenden. Wenn Sie sich darüber hinaus über Markenschutzrechte für die Begriffe Fundamentalist, Extremist, Dschihadist, radikal und ähnliche informieren wollen, empfehle ich folgende Lektüre: „Begriffswirrwarr“ [1].

[1] http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/...ffswirrwarr.htm


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RE: Ich beantrage Markenschutzrechte für den Begriff „Islamist“ – Offener Brief an Journalisten und Behörden

#2 von Daniel Hader , 01.08.2017 22:08

Sehr geehrtes Muslim Markt Team,

der zweite Fragen Katalog ist wirklich sehr interessant. Ich weiß, dass solche Fragen hier im Forum durch Forumsbeiträge Stück für Stück bearbeitet werden. Allein die Zeit reicht mir hierfür nicht. Deswegen bin ich meistens passiver Leser des Forums.
Haben Sie eine Zusammenfassung zum Nachlesen? Bestimmt würde es auch andere interessieren.

LG Hader


Daniel Hader  
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RE: Ich beantrage Markenschutzrechte für den Begriff „Islamist“ – Offener Brief an Journalisten und Behörden

#3 von Yavuz Özoguz , 02.08.2017 09:37

Viele der Fragen werden beantwortet in diesem Buch:

https://www.eslamica.de/leseproben/Leseprobe_0063.pdf

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