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Wann wird Deutschland endlich islamisch? – Teil 6: Umgang mit Behinderten

#1 von Yavuz Özoguz , 03.02.2017 09:09

Wann wird Deutschland endlich islamisch? – Teil 6: Umgang mit Behinderten

Der Umgang mit Behinderte dürfte einer der krassesten Unterschiede zwischen dem islamischen Ideal und der deutschen Realität sein, und das obwohl das Grundgesetz die islamische Position stützt!

So heißt es im Artikel 3 (3): „… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das ist auch ein islamischer Wert mit Grundsatzcharakter, der im Heiligen Qur’an gleich in mehreren Versen manifestiert ist: „Keine Bedrängnis für den Blinden, und keine Bedrängnis für den Gehbehinderten und keine Bedrängnis für den Kranken …“ (Heiliger Qur’an 24:61).

Auch werden Verfehlungen, selbst schwere Sünden und Handlungen, die bei strafmündigen Menschen zu Strafen führen, bei geistig Behinderten im Islam nicht geahndet, wie es in der islamischen Rechtssprechung seit 1400 Jahren festgelegt ist [1]. Euthanasie wäre aus Sicht des Islam niemals legitimierbar! Die europäische Geschichte sah das bis ins 20 Jh. Ganz anders. So schrieb das Meyers Konversations-Lexikon im Jahr 1926 zum Thema: „Euthanasie (griech., „schöner Tod“), gewöhnlich ein schönes, würdiges Sterben; in der Medizin Sterbehilfe, die vom Arzt durch geeignete Mittel herbeigeführte Erleichterung schweren Sterbens augenscheinlich zugrunde gehender Kranker.“ [2] Unter den Nazis wurden auch lebende Kinder und Erwachsene unter dem Vorwand von Euthanasie ermordet, wenn sie behindert waren. Der unvorstellbar unmenschliche Begriff „lebensunwertes Leben“ wurde erfunden [3].

Wie aber war es nach der Einführung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland? Wie ist die Praxis angesichts der Tatsache, dass Behinderte im Grundgesetz ausdrücklich geschützt sind? Tatsächlich wurde die Euthanasie nur in ein früheres Stadium der Menschwerdung verschoben! Das „lebensunwerte Leben“ wird bereits im Mutterleib ermordet. Um hier ein Verwechslung mit „normalen“ Abtreibungen zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, dass es bei diesen Morden nicht etwa um Mütter handelt, die keine Kinder wollten, sondern das Gegenteil der Fall ist. Das Baby wurde nur deshalb ermordet, weil die Pränataldiagnostik, Gendiagnostik oder Präimplantationsdiagnostik eine mögliche Behinderung des Kindes ergeben hat. Schätzungen zufolge werden über 90 Prozent der entsprechend mit einer „genetischen Besonderheit“ oder sonstigen „Besonderheit“ diagnostizierten Kinder im Mutterleib ermordet. In Deutschland allein seien dies nahezu 3.000 getötete Kinder pro Jahr, von Müttern, die ein gesundes Kind gerne bekommen hätten! Wo ist da der grundgesetzlich verankerte Grundsatz: „… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wohin dieser Wahnsinn an Unmenschlichkeit führen kann, zeigen die Niederlande auf, dort darf man inzwischen geborene Säuglinge ermorden, bzw. den Tod durch die Gabe von Muskelrelaxanzien aktiv herbeizuführen [4]! Was beim Baby ohne dessen Einwilligung möglich ist, ist bei Erwachsenen mit deren Einwilligung möglich, wobei deren Leiden im Islam ebenfalls als Behinderung betrachtet werden und daher einem besonderen Schutz unterliegen würden. Drei Prozent aller Todesfälle gehen in Holland inzwischen offiziell auf Euthanasie zurück. Die Dunkelziffer liegt allerdings höher, da Ärzte zugeben, auch aus Mitleid und ohne Wunsch des Patienten Sterbehilfe geleistet zu haben – oder diese nicht gemeldet zu haben, weil ihnen der bürokratische Aufwand schlicht zu mühsam war [5]. In Belgien ist die Euthanasie ebenfalls erlaubt und in der Schweiz der „assistierte Suizid“ [5]! In Holland gibt es sogar mobile Sterbehilfeteams [6]. Das sind alles Länder, in die ein Deutscher ohne Grenzkontrollen reisen kann. Und alle diese Länder maßen sich dann an, Hüter der Menschenrechte auf Erden sein zu wollen.

Dass der Umgang mit Behinderten auch anders sein kann, zeigt Doris Stommel-Hesseler, Mutter eines behinderten Kindes und Autorin eines Buches zum Thema [7]. Der Artikel im Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, ist die Abschrift einer islamischen Vorschrift von vor über 1400 Jahren. Aber die Abschrift allein genügt nicht. Sie muss auch umgesetzt werden.

PS: An dieser Stelle sei erwähnt, dass in manchen muslimischen Ländern seit der Kolonialzeit der Umgang mit Behinderten noch übler ist als in der Westlichen Welt. Dran ist aber nicht der Islam schuld, sondern das schandhafte Verhalten einiger Muslime, die den Islam verraten.

[1] http://www.monajo.de/2014/09/islam-und-s...-behinderungen/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Euthanasie
[3] Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Fischer, Frankfurt am Main 1983
[4] http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54...odkranken-Babys
[5] http://www.katholisches.info/2013/07/11/...en-egmr-urteil/
[6] http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/n...am/6257910.html
[7] http://www.muslim-markt.de/interview/2007/stommel.htm


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