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Zakat-ul-Fitr Regeln in eslam.de korrigiert

#1 von Yavuz Özoguz , 17.07.2015 09:26

Zakat-ul-Fitr Regeln in eslam.de korrigiert

Sehr geehrte Leser, die Regelungen für Zakat-ul-Fitr, die bis vor kurzem in eslam.de standen, waren bedauerlicherweise schon längst veraltet, ohne dass wir es bemerkt und den Text aktualisiert haben. Dieser Fehler wurde jetzt korrigiert. Wir bitten alle Leser um Entschuldigung, die durch den Text verwirrt worden sind und danken den Geschwistern, die uns auf den Fehler aufmerksam gemacht haben.

http://www.eslam.de/begriffe/z/zakat-ul-fitr.htm

Für die persönliche Korrektur der eigenen Vergangenheit gilt Folgendes: Sollte jemand in den letzten Jahren selbst Versorger gewesen sein aber keine Zakat-ul-Fitr gezahlt haben, weil ein Anderer (nämlich z.B. sein Gastgeber beim letzten Iftar-Mahl) es für ihn übernommen hat, entbindet ihn das selbst nicht von der Zakat-Pflicht. Daher muss er es jetzt nachholen. IZH hat den pro-Kopf-Betrag für dieses Jahr auf 7,50 Euro festgelegt. Sollte also z.B. jemand seit 3 Jahren Versorger von 4 Personen sein und drei Jahre nicht selbst gezahlt haben, so müsste er 3x4x7,50 Euro zahlen, was 90 Euro wären. Nach wie vor gilt selbstverständlich, dass Bedürftige (die z.B. ihre Familie nicht versorgen können) davon befreit sind.

Wir bitten die viel zu späte Aktualisierung des Begriffs zu entschuldigen.

Die englischsprachigen Regeln zum Thema bei Imam Chamene'i können nachgelesen werden unter:

http://www.leader.ir/tree/index.php?catid=130

Euer Bruder Yavuz

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