Klage gegen Corona-Rechtsverordnung erfolgreich:Saar-Gericht kippt Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen
Es sei Sache des Verordnungsgebers, eine Klärung des Verhältnisses zwischen diesen beiden Normen herbeizuführen. bzw. sich für eine der beiden Vorschriften zu entscheiden.
Die Richter gaben der Landesregierung jedoch bereits einen verdeckten Hinweis: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasse der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind.
Vollständiger Artikel unter:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saar...en_aid-55786707
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