von
Werner Arndt
, 04.02.2022 20:10
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04.02.2022
Erstes Gericht entscheidet: Verkürzter Genesenenstatus ist verfassungswidrig
Osnabrück - Die Verkürzung des Genesenenstatus hat zuletzt schon für Aufregung gesorgt. Der allgemeinen Kritik schließt sich jetzt auch das Verwaltungsgericht Osnabrück an: Die Verkürzung auf 90 Tage sei verfassungswidrig und damit unwirksam.
Laut der am 14. Januar geänderten "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19" gilt der Genesenenstatus nur noch für 90 Tage. Nachdem diese Entscheidung bereits viel kritisiert wurde, hält nun auch das Verwaltungsgericht Osnabrück diese Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig und damit für unwirksam. Stattdessen wäre die Verordnung vom 8. April 2021 anzuwenden, in der der Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach der positiven PCR-Testung bis sechs Monate festgelegt ist.
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https://www.nordbayern.de/politik/erstes...drig-1.11793904
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4. Februar 2022
Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück versetzt Lauterbach und Wieler einen schweren Schlag. Die Verkürzung des Genesenenstatus sei gleich in doppelter Hinsicht unzulässig, die Begründung hat es in sich.
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Das Gericht folgt inhaltlich fast auf ganzer Linie der Argumentation der Kritiker des Schritts. Der Beschluss attestiert nicht nur Lothar Wieler und seinem RKI eine mangelnde wissenschaftliche Grundlage für ihre Entscheidung – auch die Gesetzesänderung, die Gesundheitsminister Lauterbach einbrachte, wird für verfassungswidrig erklärt.
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https://www.tichyseinblick.de/daili-es-s...fassungswidrig/