von
Werner Arndt
, 18.12.2020 18:24
Zitat
14.12.2020
Dokumentation: Skandale der PCR-Massentestung (1)
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Sachliche Konsequenzen und juristische Implikationen
Seit März wurden immer mehr Menschen von der PCR-Massentestung erfasst. Beim RKI hieß es entsprechend, „PCR-Nachweissysteme“ wurden „entwickelt und validiert“ für „eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2“. Sie würden „als ‚Goldstandard‘ für die Diagnostik gelten“. In der Folge bildeten positive PCR-Tests nicht nur die Basis für die freiheitsentziehende Quarantänisierung von „Infizierten“ und ihren „Kontakten“ (also „Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen“ nach IfSG). Sie sollten das „Infektionsgeschehen“ abbilden, aus ihnen wurden die Parameter „errechnet“, die – wie „Neuinfektionen“, „Verdoppelungszeit“, „R-Wert“ und „Inzidenz“ – das Anziehen oder Lockern von Maßnahmen begründeten.
Erst im September kamen Drosten und das RKI offenbar auf die Idee, über eine „intern“ zu ermittelnde Referenzbestimmung (Kopien pro Probenvolumen) einen dann für alle Labore verbindlich errechenbaren Ct-Grenzwert festzuschreiben, der als „Anhaltspunkt“ für eine minimale Viruslast den Verdacht auf eine Infektion bzw. Infektiosität überhaupt erst rechtfertigen könnte. Bis dahin wurden positive Testergebnisse monatelang mit beliebigen Ct-Werten erzeugt, ohne – in der Regel – auch diese den Gesundheitsämtern und Getesteten mitzuteilen. „Goldstandard“ hin oder her: Seriosität und Transparenz sähen anders aus, insbesondere, wenn die rechtliche Legitimität drastischer Maßnahmen auf dem Spiel steht.
Es ist zwar nicht abzusehen, wann das RKI und Drosten mit einer genaueren Referenzbestimmung „durch“ sein werden, um den angeblichen Qualitätsansprüchen der Labore gerecht zu werden, die keinen pauschalen Ct-Grenzwert von 30 wollen, sondern in Abstimmung auf die von ihnen eingesetzten PCR-Reaktionschemien und Maschinen individuell auszurechnen beanspruchen, ob für sie ein Ct-Grenzwert von 25, 27 oder 30 gilt (siehe oben). Bis Anfang Dezember war dahingehend nichts Offizielles vom RKI oder von Drosten zu vernehmen. Dennoch darf davon ausgegangen werden, dass Drosten und das RKI es seit ihren September-Äußerungen durchaus als Verfälschung des Infektionsgeschehens deuten müssten, wenn allzu viele gemeldete Positivfälle auf über 30 Vermehrungszyklen basieren würden.
Und vor dem Hintergrund ist schon sehr bemerkenswert, auf welchen Ct-Wert der von der WHO weltweit empfohlene und so oder als Blaupause in den ersten Wochen/Monaten der Corona-Pandemie überall eingesetzte Drosten-Test in der dazugehörigen Original-Studie sowie im bei der WHO eingereichten Protokoll eingestellt ist: nämlich (beispielhaft) auf 45 Zyklen, ohne sich irgendwo auf einen Ct-Grenzwert festzulegen oder sonstige Kriterien zu definieren, nach denen eine Probe positiv oder negativ zu werten ist. (Dass der Drosten-Test auch in weiteren Details seiner Machart darauf ausgerichtet war, u.a. per Unbestimmtheit möglichst viele „Covid-19-Fälle“ zu produzieren, weist diese wissenschaftliche Publikation von Ende November akribisch nach, über die Achgut.com hier berichtet.)
Gegenüber US-amerikanischen Wissenschaftlern gibt Drosten den Besserwisser und breitet sich darüber aus, dass man die geforderten pauschalen Ct-Grenzwerte von 30 erst noch kleinteilig in präzise laborindividuelle Maximal-Zyklen von 25, 27 oder 30 überführen müsste, während er selber bis zum Zeitpunkt der US-amerikanischen Intervention kein Problem mit über 40 Zyklen hatte und bis in den Dezember mit den Experten vom RKI keine offizielle Richtlinie für die Labore zum Ct-Grenzwert und einer obligatorischen Mitteilung der tatsächlichen Ct-Werte von Positiv-Ergebnissen an die Gesundheitsämter und das RKI verabschiedet hat.
Das Infektionsschutzgesetz definiert Infektion (in §2) als Aufnahme eines vermehrungsfähigen Agens im menschlichen Organismus und seine nachfolgende Vermehrung. Ein Parameter, mit dem der PCR-Test bei symptomatischen Menschen einen Beitrag zur Verdachtserhärtung leisten könnte, ist ein Positiv-Ergebnis mit einem Ct-Wert von unter 30 (bevorzugt 10-15). Diesbezüglich ist die von RKI und Drosten mitzuverantwortende „nationale Teststrategie“ jeder Behauptung eines „Goldstandards“ zum Trotz nicht nur nicht standardisiert gewesen, vielmehr wurde in bisher unbekanntem Ausmaß auch noch mit höheren Ct-Werten (gar bei Asymptomatischen) gearbeitet. Dies bedeutet illegale Quarantänisierungen und eine künstliche Steigerung von „Neuinfektionen“ und „Inzidenz-Werten“.
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https://www.achgut.com/artikel/dokumenta...massentestung_1