Die Folge solcher Urteile gegen die Maßnahmen, die das Kindswohl gefährden ist, dass besagte Richter jetzt strafrechtlich verfolgt werden sollen. Das wird dazu führen, dass sich keine Richter mehr trauen wird, gegen Mainstream zu urteilen und Vernunft walten zu lassen.
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Der Richter stützte sich dabei auf drei Sachverständigengutachten und wog schließlich zwischen den Kindesinteressen und den Maßnahmen ab. Beim Amtsgericht Weimar liegen nach Angaben einer Sprecherin noch weitere Verfahren zum selben Thema vor. Inzwischen gingen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt auch mehrere Strafanzeigen gegen den Richter ein, dem Rechtsbeugung vorgeworfen wird.