Hallo Herr Özoguz,
Eines Vorweg:
Warum sehe ich meinen Beitrag nicht mehr, dafür ihre Erwiderung zu meinem Beitrag? Liegt der Fehler bei mir (Browser), da ich mich gerade im Ausland befinde oder wurde er (versehentlich) gelöscht? Ich bitte um einen kurzen Hinweis.
Zum Punkt Gleichheit und fehlender Wehrdienst für Frauen ist anzumerken, dass das Grundgesetz Mann und Frau als gleichwertig betrachtet und nicht als gleich.
Ein minderjähriges Kind erkennt und versteht, dass Mann und Frau nicht gleich sind noch sein können.
Es gilt der Grundsatz, dass Gleiches gleich behandelt wird und Ungleiches ungleich behandelt wird.
Deswegen erlaubt das Grundgesetz die Bevorzugung von Behinderten, z.B. bei der Auswahl von Bewerbern auf eine freie Arbeitsstelle.
Auf dieser Basis könnte man auch argumentieren, warum es keine weiblichen Moschee-Imame geben kann. Sie haben ja einen Hinweis auf biologische Begebenheiten gegeben.
Rechtsprechung hängt auch stark von gesellschaftlich akzeptierten Werten und Normen ab, die den Blickwinkel rechtsprechender Richter bestimmen.
Mir ist wichtig zu erwähnen und ich bin sicher, dass ich das Ihnen Herrn Özoguz nicht erklären muss, dass öffentliche Debatten und Aussagen (hier in Form eines offenen Briefs) wie Kampfsport sind und man seinem Gegenüber so wenig Angriffsflächen wie möglich bieten darf.
Hader